Agrargemeinschaft: Unterschied zwischen den Versionen

Aus SALZBURGWIKI
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt)
 
K
Zeile 1: Zeile 1:
 
'''Agrargemeinschaften''' sind eine Form land- und forstwirtschaftlicher Körperschaften.
 
'''Agrargemeinschaften''' sind eine Form land- und forstwirtschaftlicher Körperschaften.
 
== Besonderheiten ==
 
== Besonderheiten ==
Von Agrargemeinschaften wird gesprochen, wenn sich Grundstücke im gemeinschaftlichen Eigentum zweier oder mehrerer Stammsitzliegenschaften befinden. Es können Alm-, Weide- und Waldgemeinschaften unterschieden werden, je nach dem, um welchen (überwiegenden) Grundbesitz oder Gemeinschaftszweck es sich handelt.
+
Von Agrargemeinschaften wird gesprochen, wenn sich Grundstücke im gemeinschaftlichen Eigentum zweier oder mehrerer Stammsitzliegenschaften befinden. Es können [[Almwirtschaft#Nach Besitzverhältnissen|Alm]]-, Weide- und [[Wald#Besitz- und Nutzungsformen|Wald]]gemeinschaften unterschieden werden, je nach dem, um welchen (überwiegenden) Grundbesitz oder Gemeinschaftszweck es sich handelt.
  
 
Der Grundbesitz einer Agrargemeinschaft kann eine Fläche von einem Hektar bis zu mehr als tausend Hektar umfassen.
 
Der Grundbesitz einer Agrargemeinschaft kann eine Fläche von einem Hektar bis zu mehr als tausend Hektar umfassen.
Zeile 17: Zeile 17:
 
[[Kategorie:Organisation]]
 
[[Kategorie:Organisation]]
 
[[Kategorie:Landwirtschaft]]
 
[[Kategorie:Landwirtschaft]]
 +
[[Kategorie:Almwirtschaft]]

Version vom 29. April 2017, 12:00 Uhr

Agrargemeinschaften sind eine Form land- und forstwirtschaftlicher Körperschaften.

Besonderheiten

Von Agrargemeinschaften wird gesprochen, wenn sich Grundstücke im gemeinschaftlichen Eigentum zweier oder mehrerer Stammsitzliegenschaften befinden. Es können Alm-, Weide- und Waldgemeinschaften unterschieden werden, je nach dem, um welchen (überwiegenden) Grundbesitz oder Gemeinschaftszweck es sich handelt.

Der Grundbesitz einer Agrargemeinschaft kann eine Fläche von einem Hektar bis zu mehr als tausend Hektar umfassen.

Diese Liegenschaften entstanden im Wesentlichen im 19. Jahrhundert durch Ablösungen.

Im Land Salzburg bestehen mehrere hundert Agrargemeinschaften, die meist reguliert (Regulierungsurkunde) und als eigene Körperschaft eingerichtet sind.

Die Verwaltung wird durch Organe (Obmann, Ausschuss, Vollversammlung) auf Grundlage der Bestimmungen des Regulierungsplanes, der Verwaltungssatzungen und des Flurverfassungs-Landesgesetzes 1973 geführt.

Die 14 ausgeforsteten Agrargemeinschaften werden von der Landschaftlichen Forstverwaltung Zell am See betreut.

Quelle