Agrargemeinschaft: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Agrargemeinschaften''' sind eine Form land- und forstwirtschaftlicher Körperschaften. | '''Agrargemeinschaften''' sind eine Form land- und forstwirtschaftlicher Körperschaften. | ||
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Von Agrargemeinschaften wird gesprochen, wenn sich Grundstücke im gemeinschaftlichen Eigentum zweier oder mehrerer Stammsitzliegenschaften befinden. Es können Alm-, Weide- und | Von Agrargemeinschaften wird gesprochen, wenn sich Grundstücke im gemeinschaftlichen Eigentum zweier oder mehrerer Stammsitzliegenschaften befinden. Es können [[Almwirtschaft#Nach Besitzverhältnissen|Alm]]-, Weide- und [[Wald#Besitz- und Nutzungsformen|Wald]]gemeinschaften unterschieden werden, je nach dem, um welchen (überwiegenden) Grundbesitz oder Gemeinschaftszweck es sich handelt. | ||
Der Grundbesitz einer Agrargemeinschaft kann eine Fläche von einem Hektar bis zu mehr als tausend Hektar umfassen. | Der Grundbesitz einer Agrargemeinschaft kann eine Fläche von einem Hektar bis zu mehr als tausend Hektar umfassen. | ||
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