Maximilian I.: Unterschied zwischen den Versionen
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Mit der Beendigung des ''Landshuter Erbfolgekrieges'' [[1506]] sicherte sich Maximilian neben dem Gebiet um Kufstein, [[Nordtirol]], auch die ''Grafschaft Wildegg'', zu der das [[ | Mit der Beendigung des ''Landshuter Erbfolgekrieges'' [[1506]] sicherte sich Maximilian neben dem Gebiet um Kufstein, [[Nordtirol]], auch die ''Grafschaft Wildegg'', zu der das [[Mondseeland]] inklusive St. Wolfgang gehörte. So kam er auch in den Besitz von [[Kloster Mondsee]], das seinerseits die Wallfahrt St. Wolfgang kontrollierte. | ||
Erzbischof Leonhard von Keutschach hatte bereits durch Zahlung von 15.000 [[Gulden]] im ''Landshuter Erbfolgekrieg'' Maximilian von Kriegshandlungen auf Salzburger Gebiet abhalten können. Diese Zahlung sicherten Keutschach das Wohlwollen Maximilians für den Kauf des Mondseer Landes am [[25. Mai]] [[1506]] um 12.000 Gulden, das so für knapp 60 Jahre Salzburg gehörte. Maximilian besaß aber das Rückkaufrecht. | Erzbischof Leonhard von Keutschach hatte bereits durch Zahlung von 15.000 [[Gulden]] im ''Landshuter Erbfolgekrieg'' Maximilian von Kriegshandlungen auf Salzburger Gebiet abhalten können. Diese Zahlung sicherten Keutschach das Wohlwollen Maximilians für den Kauf des Mondseer Landes am [[25. Mai]] [[1506]] um 12.000 Gulden, das so für knapp 60 Jahre Salzburg gehörte. Maximilian besaß aber das Rückkaufrecht. | ||