Fremdenführer: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Fremdenführer''', auch ''Stadtführer'' genannt, müssen eine Prüfung ablegen, um die Berechtigung zum Führer von Gästen durch z. B. die [[Stadt Salzburg]] zu erhalten. Es ist ein konzessioniertes Gewerbe. | '''Fremdenführer''', auch ''Stadtführer'' genannt, müssen seit dem [[12. März]] [[1948]] eine Prüfung ablegen, um die Berechtigung zum Führer von Gästen durch z. B. die [[Stadt Salzburg]] zu erhalten. Es ist ein konzessioniertes Gewerbe. | ||
==Rechtliche Situation== | ==Rechtliche Situation== | ||