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| − | '''Franz Joseph Wohlmuth''' (* [[24. Februar]] [[1739]] in Salzburg, † [[26. März]] [[1823]] ebenda), war ein Salzburger Freimann (Scharfrichter) und [[Abdecker]], der ab [[1757]] und in der Stadt Salzburg von [[1761]] bis [[1817]] beruflich tätig war. Er bewohnte wie alle Freimänner das alte bis heute erhaltene und historisch bedeutsame [[Scharfrichterhaus]] an der [[Neukommgasse]]. Er besaß im Nebenberuf als Aufseher aber auch eine Wohnung im Haus [[Herrengasse]] 28/30, dem ''Frauenhaus'' (Freudenhaus). | + | '''Franz Joseph Wohlmuth''' (* [[24. Februar]] [[1739]] in Salzburg, † [[26. März]] [[1823]] ebenda), war ein Salzburger Freimann (Scharfrichter) und [[Abdecker]], der ab [[1757]] und in der Stadt Salzburg von [[1761]] bis [[1817]] beruflich tätig war. Er bewohnte wie alle Freimänner das alte bis heute erhaltene und historisch bedeutsame [[Scharfrichterhaus]] an der [[Neukommgasse]]. Er besaß auch eine Wohnung neben dem Haus [[Herrengasse]] 28, dem ''Frauenhaus'' (Freudenhaus). |
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| | "Zu welche alle vorgefahlene und von mir Franz Joseph Wohlmuth, als aufgenohmenen Freymann allhier, sowohl allda in Hochfürstlich Stadt-Gericht, als auch auf dem Land verrichte Executionen durch die hinrichtung der Deliquenten, dann mit vernehmung der Torturen, aushauen, und Prangerstellen, hier inbemelter Massen eingetragen worden. Angefangen mit dem Jahr 1761 bis …" | | "Zu welche alle vorgefahlene und von mir Franz Joseph Wohlmuth, als aufgenohmenen Freymann allhier, sowohl allda in Hochfürstlich Stadt-Gericht, als auch auf dem Land verrichte Executionen durch die hinrichtung der Deliquenten, dann mit vernehmung der Torturen, aushauen, und Prangerstellen, hier inbemelter Massen eingetragen worden. Angefangen mit dem Jahr 1761 bis …" |
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| − | Das Tagebuch gehört zu den wenigen erhaltenen Henkersaufzeichnungen. Es ist eine formelhafte Aufstellung aller vollzogenen Strafen. Die lateinischen Fachbegriffe werden vielfach ortografisch unrichtig geschrieben. Wohlmuth führte die Hinrichtungen mit dem Schwert (77 Personen), seltener auch den durch Erhängen (15 Personen) durch. Die Tagebucheintrag Nr. 200 berichtet der Scharfrichter über einen französischen Soldat, der durch den Strang hingerichtet werden sollte. Zuvor wurde ihm die Hand abgeschlagen, Wohlmuth musste den blutenden Stumpf verbinden, damit der Verurteilte nicht vor der Hinrichtung verblutet. Die Beschuldigten wurden auch der Tortur, oder der scharfen Tortur (Folter) um sie zu einem Geständnis zu zwingen, weil ohne Geständnis eine Verurteilung damals nicht möglich war. Körperstrafen wurden ebenfalls von Wohlmuth durchgeführt und aufgeschrieben. So wurden Verurteilte an den Pranger gestellt, mit Ruten geschlagen und oft danach auch des Landes verwiesen. Das Tagebuch endet mit dem 226. Eintrag, einer Hinrichtung im September 1817. Damals verbot die Österreichische Rechtsprechung genau genommen bereits öffentliche Hinrichtungen. Franz Joseph Wohlmuth war damals 79 Jahre alt. Es war dies die letzte belegte öffentliche Hinrichtung mit einem Schwert im Land Salzburg. Und von dieser schreibt er ''...mit dem Schwerd glücklich und geschwind Hingerichtet worden [...] ist''. dies ist ein Hinweis arauf, dass ihn wohl ein Leben lang die Angst begleitet hatte, dass der erste Streich des Richtschwerts nicht gelingen könnte. | + | Das Tagebuch gehört zu den wenigen erhaltenen Henkersaufzeichnungen. Es ist eine Aufstellung aller vollzogenen Strafen. Die lateinischen Fachbegriffe werden vielfach ortografisch unrichtig geschrieben. Wohlmuth führte die Hinrichtungen mit dem Schwert (77 Personen), seltener auch den durch Erhängen (15 Personen) durch. Die Tagebucheintrag Nr. 200 berichtet der Scharfrichter über einen französischen Soldat, der durch den Strang hingerichtet werden sollte. Zuvor wurde ihm die Hand abgeschlagen, Wohlmuth musste den blutenden Stumpf verbinden, damit der Verurteilte nicht vor der Hinrichtung verblutet. Die Beschuldigten wurden auch der Tortur, oder der scharfen Tortur (Folter) um sie zu einem Geständnis zu zwingen, weil ohne Geständnis eine Verurteilung damals nicht möglich war. Körperstrafen wurden ebenfalls von Wohlmuth durchgeführt und aufgeschrieben. So wurden Verurteilte an den Pranger gestellt, mit Ruten geschlagen und oft danach auch des Landes verwiesen. Das Tagebuch endet mit dem 226. Eintrag, einer Hinrichtung im September 1817. Damals verbot die Österreichische Rechtsprechung genau genommen bereits Hinrichtungen an dauerhaften öffentlichen Hinrichtungsstätten. Franz Joseph Wohlmuth war damals 79 Jahre alt. Es war dies die letzte öffentliche Hinrichtung mit einem Schwert im Bereich des heutiges Landes Salzburg. Und von dieser schreibt er ''...mit dem Schwerd glücklich und geschwind Hingerichtet worden [...] ist''. dies ist ein Hinweis arauf, dass ihn wohl ein Leben lang die Angst begleitet hatte, dass der erste Streich des Richtschwerts nicht gelingen könnte. |
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| | Als sichtbares Zeichen für das Territorium, in dem die Strafe ausgesprochen wurde, wurden auszuweisende Verurteilten mit einem "Relegationsbuchstaben" "gebrandmarkt". In Salzburg war es der Buchstabe '''„S“''' . | | Als sichtbares Zeichen für das Territorium, in dem die Strafe ausgesprochen wurde, wurden auszuweisende Verurteilten mit einem "Relegationsbuchstaben" "gebrandmarkt". In Salzburg war es der Buchstabe '''„S“''' . |
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| − | Wohlmuth besaß als Scharfrichter weitere wenig ehrenhafte Aufgaben. Er war Aufseher im Freudenhaus sowie Abdecker bzw. Wasenmeister und war so für die Beseitigung von Tierkadavern und für die Verwertung von Tierhäuten zuständig. Er musste während seiner Dienstzeit auch neun Personen (darunter zwei Frauen), die Selbstmord begangen hatten, begraben. Selbstmörder durften nicht auf dem Friedhof, sondern nur außerhalb der Stadt in „ungeweihter“ Erde bestattet werden. Sie wurden daher (meist bei Nacht) mit dem Gesicht nach unten in einem naheliegenden Moor vergraben. | + | Wohlmuth besaß als Scharfrichter weitere wenig ehrenhafte Aufgaben. Er war Abdecker bzw. Wasenmeister und war so für die Beseitigung von Tierkadavern und für die Verwertung von Tierhäuten zuständig. Er musste während seiner Dienstzeit auch neun Personen (darunter zwei Frauen), die Selbstmord begangen hatten, begraben. Selbstmörder durften nicht auf dem Friedhof, sondern nur außerhalb der Stadt in „ungeweihter“ Erde bestattet werden. Sie wurden daher (meist bei Nacht) mit dem Gesicht nach unten in einem naheliegenden Moor vergraben. Möglicherweise war er auch noch Aufseher im Freudenhaus. |
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| | ===Berufliches=== | | ===Berufliches=== |
| − | Nach Abschluss seiner Lehrzeit vollführte der junge Franz Joseph im Jahr 1757 sein Meisterstück, (wie damals üblich:) eine Enthauptung. (Vom Freimann wurde stets erwartet, dass er den Kopf mit einem einzigen Streich vom Rumpf trenne). 1761 erhielt er die Salzburger Freimannsstelle. | + | Nach Abschluss seiner Lehrzeit vollführte der junge Franz Joseph im Jahr 1757 sein Meisterstück, (wie damals üblich:) eine Enthauptung. Vom Freimann wurde stets erwartet, dass er den Kopf mit einem einzigen Streich vom Rumpf trenne. 1761 erhielt er die Salzburger Freimannsstelle. |
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| | Der zeitgenössische Stadtsyndikus [[Hieronymus von Kleimayrn|Hieronymus]] [[Johann Franz Thaddäus von Kleimayrn|von Kleimayrn<!--nicht Thaddä, sondern sein Sohn Hieronymus war Stadtsyndikus-->]] nennt {{PAGENAME}} ''... im Hängen nicht so berühmt [...] als im Köpfen... <ref>Quelle: Zitat aus den Akten nach Hans Widmann: Von Verbrechen und Strafen in der erzbischöflichen Zeit - ein halbes Jahrhundert lang "Freimann" in Salzburg, in: Jahresberichte des städtischen [[Salzburger Museum Carolino Augusteum|Museums Carolino Augusteum]], Salzburg 1907, S. 97 - 123</ref> | | Der zeitgenössische Stadtsyndikus [[Hieronymus von Kleimayrn|Hieronymus]] [[Johann Franz Thaddäus von Kleimayrn|von Kleimayrn<!--nicht Thaddä, sondern sein Sohn Hieronymus war Stadtsyndikus-->]] nennt {{PAGENAME}} ''... im Hängen nicht so berühmt [...] als im Köpfen... <ref>Quelle: Zitat aus den Akten nach Hans Widmann: Von Verbrechen und Strafen in der erzbischöflichen Zeit - ein halbes Jahrhundert lang "Freimann" in Salzburg, in: Jahresberichte des städtischen [[Salzburger Museum Carolino Augusteum|Museums Carolino Augusteum]], Salzburg 1907, S. 97 - 123</ref> |
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| | ==2016: Enthüllung einer Historientafel in Thalgau == | | ==2016: Enthüllung einer Historientafel in Thalgau == |
| | [[Datei:Der Mörder und sein Henker Historientafel Enthüllung in Thalgau, Erinnerung an Scharfrichter Franz Joseph Wohlmuth.jpg|thumb|Der Mörder und sein Henker Historientafel Enthüllung in Thalgau, Erinnerung an Scharfrichter Franz Joseph Wohlmuth]] | | [[Datei:Der Mörder und sein Henker Historientafel Enthüllung in Thalgau, Erinnerung an Scharfrichter Franz Joseph Wohlmuth.jpg|thumb|Der Mörder und sein Henker Historientafel Enthüllung in Thalgau, Erinnerung an Scharfrichter Franz Joseph Wohlmuth]] |
| − | Im Rahmen der [[Thalgauer Bildungwochen]] 2016 in Thalgau wurde vom [[Bezirkshauptmann]] [[Reinhold Mayer]] bei der [[Herrnhubkapelle]] eine Historientafel enthüllt, die an die am [[9. Juli]] [[1812]] durch Franz Joseph Wohlmuth vollzogene Hinrichtung in [[Thalgau]] erinnern soll. Die Schaffung und Enthüllung der Historientafel beruht auf einer Initiative von [[Bernhard Iglhauser]]. | + | Im Rahmen der [[Thalgauer Bildungwochen]] 2016 in Thalgau wurde vom [[Bezirkshauptmann]] [[Reinhold Mayer]] bei der [[Herrnhubkapelle]] eine Historientafel enthüllt, die an die am [[9. Juli]] [[1812]] durch Franz Joseph Wohlmuth vollzogene Hinrichtung in [[Thalgau]] erinnert. Die Anfertigung der Historientafel geht auf eine Initiative von [[Bernhard Iglhauser]] zurück. |
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| | + | Leider fehlt bis heute eine Gedenktafel an der einstigen Hinrichtungsstätte in Salzburg-Gneis. |
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| | ==Weblinks== | | ==Weblinks== |