L 102 Obertrumer Landesstraße: Unterschied zwischen den Versionen
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Die '' Obertrumer Landesstraße (L 102)'' zweigt in [[Eugendorf]] von der [[Wiener Straße]] ab und führt über [[Seekirchen am Wallersee]] nach [[Obertrum am See]]. Von Obertrum führt sie am westlichen Ufer des [[Obertrumer See]]s entlang in nördlicher Richtung nach [[Seeham]] und durch dessen nördlichen Ortsteil [[Fraham (Seeham)|Fraham]]. Am [[Grabensee]] wendet sie sich nach Westen und führt an [[Zellhof]] im Marktgemeinde von [[Mattsee (Ort)|Mattsee]] vorbei zu ihrem Endpunkt an der Kreuzung mit der [[Mattseer Landesstraße]] nördlich des Marktgemeindezentrums von Mattsee. | Die '' Obertrumer Landesstraße (L 102)'' zweigt in [[Eugendorf]] von der [[Wiener Straße]] ab und führt über [[Seekirchen am Wallersee]] nach [[Obertrum am See]]. Von Obertrum führt sie am westlichen Ufer des [[Obertrumer See]]s entlang in nördlicher Richtung nach [[Seeham]] und durch dessen nördlichen Ortsteil [[Fraham (Seeham)|Fraham]]. Am [[Grabensee]] wendet sie sich nach Westen und führt an [[Zellhof (Mattsee)|Zellhof]] im Marktgemeinde von [[Mattsee (Ort)|Mattsee]] vorbei zu ihrem Endpunkt an der Kreuzung mit der [[Mattseer Landesstraße]] nördlich des Marktgemeindezentrums von Mattsee. | ||
Die Obertrumer Landesstraße ist teilweise gut ausgebaut. Neben den Ortsdurchfahrten gibt es noch auf weiten Teilen weitere Geschwindigkeitsbeschränkungen von 80 km/h. | Die Obertrumer Landesstraße ist teilweise gut ausgebaut. Neben den Ortsdurchfahrten gibt es noch auf weiten Teilen weitere Geschwindigkeitsbeschränkungen von 80 km/h. | ||