Feuerwehr- und Rettungsmedaille: Unterschied zwischen den Versionen
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§6 des Salzburger Ehrenzeichengesetzes sieht vor, dass als Anerkennung für Verdienste auf dem Gebiet des Feuerwehr- und Rettungswesens Medaillen für die 25-jährige, 40-jährige und 50-jährige Tätigkeit vergeben werden. | §6 des Salzburger Ehrenzeichengesetzes sieht vor, dass als Anerkennung für Verdienste auf dem Gebiet des Feuerwehr- und Rettungswesens Medaillen für die 25-jährige, 40-jährige und 50-jährige Tätigkeit vergeben werden. | ||
Verleihungsvorschläge können neben den Bezirksverwaltungsbehörden und den Gemeinden auch vom [[Landesfeuerwehrverband]] und dem Landesverband einer Rettungsorganisation kommen. | Verleihungsvorschläge können neben den Bezirksverwaltungsbehörden und den Gemeinden auch vom [[Landesfeuerwehrverband Salzburg]] und dem Landesverband einer [[Rettungsorganisation]] kommen. | ||
==Aussehen== | ==Aussehen== | ||