; [[1935]]: Durch das Landes-Feuerwehr-Gesetz vom 13. Oktober 1935 kommt es zu Strukturänderungen im Feuerwehrwesen. Die Feuerwehren werden zu Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie werden autoritär geführt, die Feuerwehr-Führer nicht mehr gewählt, sondern ernannt. In 157 Gemeinden mit insgesammt 245.000 Einwohnern gibt es 187 Feuerwehren mit rund 13.200 Feuerwehmännern. | ; [[1935]]: Durch das Landes-Feuerwehr-Gesetz vom 13. Oktober 1935 kommt es zu Strukturänderungen im Feuerwehrwesen. Die Feuerwehren werden zu Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie werden autoritär geführt, die Feuerwehr-Führer nicht mehr gewählt, sondern ernannt. In 157 Gemeinden mit insgesammt 245.000 Einwohnern gibt es 187 Feuerwehren mit rund 13.200 Feuerwehmännern. |