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Die '''Bezirkshauptmannschaft''' (BH) ist in der [[Republik Österreich]] eine wichtige Verwaltungsbehörde der '''allgemeinen staatlichen Verwaltung''' in den Ländern. <br />
 
Die '''Bezirkshauptmannschaft''' (BH) ist in der [[Republik Österreich]] eine wichtige Verwaltungsbehörde der '''allgemeinen staatlichen Verwaltung''' in den Ländern. <br />
 
Die Bezirkshauptmannschaft ist sachlich und örtlich zuständig jeweils für einen einzelnen Bezirk, der im [[Bundesland Salzburg]] auch ''Gau'' bzw. ''Gaue'' genannt wird. <br />
 
Die Bezirkshauptmannschaft ist sachlich und örtlich zuständig jeweils für einen einzelnen Bezirk, der im [[Bundesland Salzburg]] auch ''Gau'' bzw. ''Gaue'' genannt wird. <br />
Im Bezirk einer [[Stadt mit eigenem Statut]] (Art. 116 B-VG) <ref>[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000138 www.ris.bka.gv.at / Art.116 B-VG (geltende Fassung)]</ref> übernimmt die Stadt auch die Aufgaben der Bezirksverwaltung. In der [[Stadt Salzburg]] wird die Aufgabe der allgemeinen staatlichen Verwaltung funktional vom [[Magistrat Salzburg|Magistrat der Stadt Salzburg]] wahrgenommen und ist von den Aufgaben der Gemeindeverwaltung zu unterscheiden.
      
== Struktur ==
 
== Struktur ==
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* Sachbearbeiter/in (selbständige Erledigungen)
 
* Sachbearbeiter/in (selbständige Erledigungen)
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== Bezirkshauptmannschaften in Salzburg ==
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== Bezirkshauptmannschaften im Land Salzburg ==
 
Im Bundesland Salzburg sind seit 1860 fünf Bezirkshauptmannschaften eingerichtet, jeweils zuständig für ihren Bezirk, der mit dem ''Gau'' ident ist; <br />
 
Im Bundesland Salzburg sind seit 1860 fünf Bezirkshauptmannschaften eingerichtet, jeweils zuständig für ihren Bezirk, der mit dem ''Gau'' ident ist; <br />
 
jeweils benannt nach dem dortigen Hauptort (mit einer Ausnahme):  
 
jeweils benannt nach dem dortigen Hauptort (mit einer Ausnahme):  
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Die Rechtsgrundlage ist Landesgesetz vom 19. Mai 1976 über die Einrichtung und Geschäftsführung der Bezirkshauptmannschaften im Lande Salzburg (Bezirkshauptmannschaften-Gesetz), StF: LGBl. Nr. 59/1976 idgF <ref>[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=10000252 www.ris.bka.gv.at/ Bezirkshauptmannschaften-Gesetz (geltende Fassung)]</ref>.
 
Die Rechtsgrundlage ist Landesgesetz vom 19. Mai 1976 über die Einrichtung und Geschäftsführung der Bezirkshauptmannschaften im Lande Salzburg (Bezirkshauptmannschaften-Gesetz), StF: LGBl. Nr. 59/1976 idgF <ref>[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=10000252 www.ris.bka.gv.at/ Bezirkshauptmannschaften-Gesetz (geltende Fassung)]</ref>.
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== Stadt Salzburg als Bezirksverwaltungsbehörde ==
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Im Bezirk einer [[Stadt mit eigenem Statut]] (Art. 116 B-VG) <ref>[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000138 www.ris.bka.gv.at / Art.116 B-VG (geltende Fassung)]</ref> übernimmt die Stadt bzw. die Stadtverwaltung auch die Aufgaben der Bezirksverwaltung. In der [[Stadt Salzburg]] wird die Aufgabe der allgemeinen staatlichen Verwaltung funktional vom [[Magistrat Salzburg|Magistrat der Stadt Salzburg]] wahrgenommen und ist von den Aufgaben der Gemeindeverwaltung zu unterscheiden.
    
== Quelle ==
 
== Quelle ==