Änderungen

21 Bytes entfernt ,  14:56, 3. Nov. 2015
Korr ~~~~
Zeile 18: Zeile 18:  
: B) '''Besondere''' Hilfs- und Rettungsdienste (= ''freiwillige Aufgabe'' von Gemeinden)
 
: B) '''Besondere''' Hilfs- und Rettungsdienste (= ''freiwillige Aufgabe'' von Gemeinden)
 
* [[Österreichischer Bergrettungsdienst Landesorganisation Salzburg | Bergrettung]]
 
* [[Österreichischer Bergrettungsdienst Landesorganisation Salzburg | Bergrettung]]
* [[Österreichische Wasserrettung Landesverband Salzburg | Wasserrettung]]
+
* [[Wasserrettung Salzburg | Wasserrettung Salzburg]]
 
* [[Höhlenrettungsdienst Salzburg]]
 
* [[Höhlenrettungsdienst Salzburg]]
 +
 
:: '''Hinweis''': Wer sich selbst in eine potenziell gefahren-geneigte Situation begibt, muss auch selbst für eine allfällig notwendige Hilfe finanziell und organisatorisch vorsorgen. Auf Hilfeleistungen am Berg, im Wasser und in Höhlen besteht kein Rechtsanspruch.  Bei Gefahr für Leib und Leben eines Verunglückten am Berg, im Wasser und in Höhlen ist niemand dazu verpflichtet, seine eigene körperliche Integrität und Unversehrtheit, oder sein Leben für einen anderen Menschen zu riskieren. Erste Hilfe ist dort immer freiwillig.     
 
:: '''Hinweis''': Wer sich selbst in eine potenziell gefahren-geneigte Situation begibt, muss auch selbst für eine allfällig notwendige Hilfe finanziell und organisatorisch vorsorgen. Auf Hilfeleistungen am Berg, im Wasser und in Höhlen besteht kein Rechtsanspruch.  Bei Gefahr für Leib und Leben eines Verunglückten am Berg, im Wasser und in Höhlen ist niemand dazu verpflichtet, seine eigene körperliche Integrität und Unversehrtheit, oder sein Leben für einen anderen Menschen zu riskieren. Erste Hilfe ist dort immer freiwillig.