Hagenauer - Stand und Wappen: Unterschied zwischen den Versionen
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* Am [[4. Juli]] [[1914]] wurde per Arrogation (Annahme an Kindesstatt) des Rittmeister Nobilis Pyrrhus de Hagenauer durch (seinen Schwiegervater) George de Locatelli Baron zu Eulenburg und Schönfeld die Linie der Freiherren Locatelli weitergeführt. Durch ein späteres königliches Dekret wurde die durch Adels-Arrogation erbliche italienische Baronie (Freiherrenstand) des Pyrrhus barone Locatelli de Hagenauer bestätigt. 1923 erhielt nobile Pyrrhus Locatelli de Hagenauer durch die königliche Consulta Araldica die Anerkennung des italienischen Freiherrenstandes mit ''"titolo di barone del S.R.I. di Schönfeld ed Eulenburg"''. Seither führen die Familienmitglieder des Triester Zweiges den Titel ''"Locatelli de Hagenauer baroni di Eulenburg e Schönfeld"'' (Baron/Baronin von Locatelli-Hagenauer); Nachkommen in Florenz. (MGSLK 1946, Hagenauer-Archiv Görz) | * Am [[4. Juli]] [[1914]] wurde per Arrogation (Annahme an Kindesstatt) des Rittmeister Nobilis Pyrrhus de Hagenauer durch (seinen Schwiegervater) George de Locatelli Baron zu Eulenburg und Schönfeld die Linie der Freiherren Locatelli weitergeführt. Durch ein späteres königliches Dekret wurde die durch Adels-Arrogation erbliche italienische Baronie (Freiherrenstand) des Pyrrhus barone Locatelli de Hagenauer bestätigt. 1923 erhielt nobile Pyrrhus Locatelli de Hagenauer durch die königliche Consulta Araldica die Anerkennung des italienischen Freiherrenstandes mit ''"titolo di barone del S.R.I. di Schönfeld ed Eulenburg"''. Seither führen die Familienmitglieder des Triester Zweiges den Titel ''"Locatelli de Hagenauer baroni di Eulenburg e Schönfeld"'' (Baron/Baronin von Locatelli-Hagenauer); Nachkommen in Florenz. (MGSLK 1946, Hagenauer-Archiv Görz) | ||
* Am [[11. Februar]] [[1929]] wurden durch Artikel 42 der Lateranverträge die seit 1870 vom Heiligen Stuhl gewährten Adelsprädikate im Königreich Italien rückwirkend anerkannt. Per späteren königlichen Dekret | * Am [[11. Februar]] [[1929]] wurden durch Artikel 42 der Lateranverträge die seit 1870 vom Heiligen Stuhl gewährten Adelsprädikate im Königreich Italien rückwirkend anerkannt. Per späteren königlichen Dekret (Viktor Emanuel III.) wurde der italienische Freiherrenstand des ''"nobile Francesco de Hagenauer di Salisburgo"'' und aller ehelichen Nachkommen beiderlei Geschlechtes mit dem erblichen ''"titolo di barone de Hagenauer"'' von der königlichen Consulta Araldica bestätigt; Nachkommen in Wien. (Annuario della Nobiltà Italiana, Nova Ser. 2006) | ||
* Das Familienoberhaupt (Chef des Hauses) in röm.-kath. patrilinearer Primogenitur des Wiener Zweiges trägt ebenso den Titel eines päpstlichen "barone romano". Am [[11. Dezember]] [[1998]] wurde in einem Schreiben vom Substitut des Staatssekretariates des Heiligen Stuhls, Erzbischof Giovanni Battista Re (spätere Kurienkardinal), Wolfgang Baron von Hagenauer ''"seitens des Heiligen Stuhls das Recht für die Führung des Titels der erblichen Baronie"'' bestätigt. (Hagenauer-Archiv Wien) | * Das Familienoberhaupt (Chef des Hauses) in röm.-kath. patrilinearer Primogenitur des Wiener Zweiges trägt ebenso den Titel eines päpstlichen "barone romano" (römischer Baron, sowie aus dem Hause der römischen Barone). Am [[11. Dezember]] [[1998]] wurde in einem Schreiben vom Substitut des Staatssekretariates des Heiligen Stuhls, Erzbischof Giovanni Battista Re (spätere Kurienkardinal), Wolfgang Baron von Hagenauer ''"seitens des Heiligen Stuhls das Recht für die Führung des Titels der erblichen Baronie"'' bestätigt. (Hagenauer-Archiv Wien) | ||
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