Salzburger Landesregierung: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Dieser Artikel| behandelt die Salzburger Landesregierung als verfassungsrechtliche Institution und Spitze der Landesverwaltung. Zu den Personen, die ''Mitglieder der [[Salzburger Landesregierung]]'' sind oder waren, siehe den Artikel „[[Salzburger Landesregierungen]]“.}}
{{Dieser Artikel| behandelt die Salzburger Landesregierung als verfassungsrechtliche Institution und Spitze der Landesverwaltung. Zu den Personen, die ''Mitglieder der [[Salzburger Landesregierung]]'' sind oder waren, siehe den Artikel „[[Salzburger Landesregierungen]]“.}}
Die '''Salzburger Landesregierung''' ist eine verfassungsrechtliche Institution und die Spitze der Landesverwaltung.
Die '''Salzburger Landesregierung''' ist eine verfassungsrechtliche Institution und die Spitze der Landesverwaltung. Früher wurde sie zeitweise auch ''Landeshauptmannschaft Salzburg'' bezeichnet.
 
== Geschichte ==
Der "Landesausschuss" stand an der Spitze des gewählten [[Salzburger Landtag]]es und als dessen Vertreter der vom Kaiser eingesetzten Landesregierung gegenüber. Mit der Wahl der Landesregierung durch den Landtag seit [[1919]] wurde die Funktion des "Landesausschusses" gegenstandslos. Da der Landesausschuss aus dem Landtag hervorging, werden die Landesausschuss-Akten auch Landtagsakten genannt. Aufgrund der partikularen Rechtsnachfolge der Landesregierung ab 1919 nach dem Landesausschuss werden in diesem Bestand auch die Sitzungsprotokolle der Landesregierung (bis 1961) verwahrt<ref>Quelle [http://www.salzburg.gv.at/gesetzgebung www.salzburg.gv.at]</ref>.
 
Die Bezeichnung "Landeshauptmannschaft" findet sich unter anderem in den Jahren 1860/1861 oder in den Satzungen des [[SAMTC]]  vom 17. Oktober 1947.


==Allgemeines==
==Allgemeines==
Die '''Salzburger Landesregierung''' ist das oberste Verwaltungsorgan des [[Land Salzburg|Landes Salzburg]]. Ihr unterstehen daher die übrigen Verwaltungsorgane des Landes, soweit diese nicht gesetzlich als weisungsfrei erklärt sind.  
Die '''Salzburger Landesregierung''' ist das oberste Verwaltungsorgan des [[Land Salzburg|Landes Salzburg]]. Ihr unterstehen daher die übrigen Verwaltungsorgane des Landes, soweit diese nicht gesetzlich als weisungsfrei erklärt sind.  


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Der Landesregierung unterstellt ist insbesondere das [[Amt der Salzburger Landesregierung]].
Der Landesregierung unterstellt ist insbesondere das [[Amt der Salzburger Landesregierung]].


==Quelle==
==Quellen==
* [http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=10001123 Landes-Verfassungsgesetz 1999 (L-VG)]
* [http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=10001123 Landes-Verfassungsgesetz 1999 (L-VG)]
<references/>
==Weblinks==
==Weblinks==
{{Homepage|http://www.salzburg.gv.at/pol/landesregierung.htm}}
{{Homepage|http://www.salzburg.gv.at/pol/landesregierung.htm}}