Der Anwalt stützt sich dabei auf die Rechtsmeinung des Salzburger Strafrechtsprofessors Hubert Hinterhofer. Auch im [[Salzburger Nachrichten]]-Gespräch sagt Hinterhofer, dass Geldwäscherei in allen Begehungsformen seiner Ansicht nach (und damit entgegen der Meinung der Staatsanwaltschaft) „''ein Zustandsdelikt und kein Dauer delikt''“ sei. Die inkriminierten Tathandlungen seien nach den „alten“ Bestimmungen zu beurteilen, weshalb Verjährung vorliege. | Der Anwalt stützt sich dabei auf die Rechtsmeinung des Salzburger Strafrechtsprofessors Hubert Hinterhofer. Auch im [[Salzburger Nachrichten]]-Gespräch sagt Hinterhofer, dass Geldwäscherei in allen Begehungsformen seiner Ansicht nach (und damit entgegen der Meinung der Staatsanwaltschaft) „''ein Zustandsdelikt und kein Dauer delikt''“ sei. Die inkriminierten Tathandlungen seien nach den „alten“ Bestimmungen zu beurteilen, weshalb Verjährung vorliege. |