Änderungen

804 Bytes hinzugefügt ,  17:55, 24. Apr. 2014
aktualisiert
Zeile 15: Zeile 15:  
Der Anwalt stützt sich dabei auf die Rechtsmeinung des Salzburger Strafrechtsprofessors Hubert Hinterhofer. Auch im [[Salzburger Nachrichten]]-Gespräch sagt Hinterhofer, dass Geldwäscherei in allen Begehungsformen seiner Ansicht nach (und damit entgegen der Meinung der Staatsanwaltschaft) „''ein Zustandsdelikt und kein Dauer delikt''“ sei. Die inkriminierten Tathandlungen seien nach den „alten“ Bestimmungen zu beurteilen, weshalb Verjährung vorliege.
 
Der Anwalt stützt sich dabei auf die Rechtsmeinung des Salzburger Strafrechtsprofessors Hubert Hinterhofer. Auch im [[Salzburger Nachrichten]]-Gespräch sagt Hinterhofer, dass Geldwäscherei in allen Begehungsformen seiner Ansicht nach (und damit entgegen der Meinung der Staatsanwaltschaft) „''ein Zustandsdelikt und kein Dauer delikt''“ sei. Die inkriminierten Tathandlungen seien nach den „alten“ Bestimmungen zu beurteilen, weshalb Verjährung vorliege.
   −
Die Richterin vertagte den Prozess auf den 14. Oktober 2013. Sie will die Frage der Verjährung rechtlich genau prüfen. Zuvor ließ Glatz allerdings durchblicken, dass das Faktum bezüglich jener 520.000 Euro, die Evers in Liechtenstein eingezahlt hatte, aus ihrer Sicht nicht verjährt sein dürfte: Angesichts von Kursverlusten sei nämlich dieses Gelddepot im Jahr 2008 auf Veranlassung des Ski trainers umstrukturiert worden.
+
Die Richterin vertagte den Prozess auf den 14. Oktober 2013. Sie will die Frage der Verjährung rechtlich genau prüfen. Zuvor ließ Glatz allerdings durchblicken, dass das Faktum bezüglich jener 520.000 Euro, die Evers in Liechtenstein eingezahlt hatte, aus ihrer Sicht nicht verjährt sein dürfte: Angesichts von Kursverlusten sei nämlich dieses Gelddepot im Jahr 2008 auf Veranlassung des Skitrainers umstrukturiert worden
 +
 
 +
Am 24. April 2014 wurde er am Landesgericht Salzburg wegen Geldwäsche verurteilt. Er erhielt 24 Monate teilbedingte Haft, davon vier Monate unbedingt. Den Privatbeteiligten des Strafverfahrens wurde ein Betrag von rund 1, 1 Mio. Euro zugesprochen. Davon habe sein Mandant bereits rund 200.000 Euro beglichen, erklärte sein Verteidiger.
 +
 
 +
Laut der mittlerweile ausgedehnten Anklage hat der aus Flachau stammende, bisher unbescholtene Trainer die 1,7 Mio. Euro im Zeitraum von 2004 bis Dezember 2012 für sich angelegt, verwaltet und teilweise verwendet. Er soll die veruntreuten Summen in Versicherungen und Lebensversicherungen gesteckt und rund 880.000 Euro für die Sanierung seines Hauses in Flachau ausgegeben haben. Das Objekt wurde beschlagnahmt, das Pfandrecht hat die Justiz.
 +
 
    
== Quellen ==
 
== Quellen ==
 
* Wikipedia
 
* Wikipedia
* {{Quelle SN|10. September 2013}}
+
* {{Quelle SN|10. September 2013 und 24. April 2014}}
    
{{SORTIERUNG: Evers, Andreas}}
 
{{SORTIERUNG: Evers, Andreas}}