Fremdenverkehr in Stadt und Land Salzburg: Unterschied zwischen den Versionen

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====Die Fremdenverkehrsabgabe====
====Die Fremdenverkehrsabgabe====
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Die Fremdenverkehrsabgabe ist im Gesetz über den Tourismus im Land Salzburg
Die Fremdenverkehrsabgabe ist im Gesetz über den Tourismus im Land Salzburg
([[Salzburger Tourismusgesetz]] 2003) geregelt (letzte Novellierung [[2007]]). Darin ist festgelegt, dass jedes Unternehmen im Land Salzburg, dass direkt oder indirekt vom Fremdenverkehr profitiert, eine in Promille-Sätzen festgelegten Beitrag vom Umsatz zu leisten hat.  
([[Salzburger Tourismusgesetz]] 2003) geregelt (letzte Novellierung [[2007]]). Darin ist festgelegt, dass jedes Unternehmen im Land Salzburg, dass direkt oder indirekt vom Fremdenverkehr profitiert, eine in Promille-Sätzen festgelegten Beitrag vom Umsatz zu leisten hat.