Fremdenverkehr in Stadt und Land Salzburg: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Fremdenverkehrsabgabe ist im Gesetz über den Tourismus im Land Salzburg | Die Fremdenverkehrsabgabe ist im Gesetz über den Tourismus im Land Salzburg | ||
([[Salzburger Tourismusgesetz]] 2003) geregelt (letzte Novellierung [[2007]]). Darin ist festgelegt, dass jedes Unternehmen im Land Salzburg, dass direkt oder indirekt vom Fremdenverkehr profitiert, eine in Promille-Sätzen festgelegten Beitrag vom Umsatz zu leisten hat. | ([[Salzburger Tourismusgesetz]] 2003) geregelt (letzte Novellierung [[2007]]). Darin ist festgelegt, dass jedes Unternehmen im Land Salzburg, dass direkt oder indirekt vom Fremdenverkehr profitiert, eine in Promille-Sätzen festgelegten Beitrag vom Umsatz zu leisten hat. | ||