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{{Googlemapsadr|michael+pacher+straße+27|5020+salzburg}}Der '''Unabhängige Verwaltungssenat''' ist eine vom Bundesgesetzgeber eingerichtete Instanz für Berufungsverfahren in Verwaltungsstrafsachen.
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Der '''Unabhängige Verwaltungssenat des Landes Salzburg''' existierte von 1991 bis 2013 als von der Bundesverfassung vorgeschriebene, vom Landesgesetzgeber eingerichtete Instanz insbesondere für Berufungsverfahren in Verwaltungsstrafsachen.
    
==Aufgaben==
 
==Aufgaben==
 
* Verwaltungsstrafsachen in zweiter Instanz
 
* Verwaltungsstrafsachen in zweiter Instanz
 
* Beschwerden gegen verwaltungsbehördliche Befehls- und Zwangsmaßnahmen
 
* Beschwerden gegen verwaltungsbehördliche Befehls- und Zwangsmaßnahmen
* sonstige durch Bundes- oder Landesgesetz zugewiesene Aufgaben - darunter fallen zum Beispiel:
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* sonstige durch Bundes- oder Landesgesetz zugewiesene Aufgaben - darunter fielen zum Beispiel:
**Beschwerden in Zusammenhang mit einer Schubhaftbescheid
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**Beschwerden in Zusammenhang mit einem Schubhaftbescheid
 
**Beschwerden gegen das Einschreiten von Exekutivbeamten
 
**Beschwerden gegen das Einschreiten von Exekutivbeamten
 
**Berufungen gegen Bescheide über Ersatzansprüche im Salzburger Sozialhilfegesetz
 
**Berufungen gegen Bescheide über Ersatzansprüche im Salzburger Sozialhilfegesetz
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==Zusammensetzung==
 
==Zusammensetzung==
''Die unabhängigen Verwaltungssenate sind zwar keine "Gerichte" im Sinn der österreichischen Rechtsordnung, sondern Verwaltungsbehörden, jedoch "Tribunale" gemäß den Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention.'' <sup>([[#1|1]])</sup>
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Die Mitglieder des Verwaltungssenats mussten ausgebildete Juristen mit mindestens vier Jahren Berufserfahrung sein. Zum Mitglied wurde man von der [[Salzburger Landesregierung]] für einen Zeitraum von sechs Jahren ernannt. Die unabhängigen Verwaltungssenate waren damit zwar keine "Gerichte" im Sinne der österreichischen Bundesverfassung, sondern Verwaltungsbehörden, jedoch "Tribunale" im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention.
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Das bedeutet, dass die Mitglieder des Senats ausgebildete Juristen mit mindestens vier Jahren Berufserfahrung sein müssen. Zum Senatsmitglied wird man von der [[Salzburger Landesregierung]] für einen Zeitraum von sechs Jahren ernannt.
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Der Unabhängige Verwaltungssenat des Landes Salzburg wurde zuletzt von [[Hofrat|Hofrätin]] Mag. [[Claudia Jindra-Feichtner]] geleitet, davor von HR Dr. [[Jörg Knotzer]] und Dr. [[Renate Lederer]]. Der stellvertretende Leiter war Mag. [[Peter Mottl]]. Die Zahl der Mitglieder wuchs im Laufe der Jahre, im Jahr 2010 waren es 15.
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Der Unabhängige Verwaltungssenat für Salzburg wird von Hofrätin Mag. [[Claudia Jindra-Feichtner]] geleitet. Der stellvertretende Leiter ist Mag. Peter Mottl. 12 Senatsmitglieder wirken als Richter in den Berufungsverfahren.
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==Auflösung==
 
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Mit 31. Dezember 2013 beendete der Unabhängige Verwaltungssenat seine Tätigkeit. Seine Agenden und Mitglieder wurden vom [[Landesverwaltungsgericht Salzburg]] übernommen, zu dessen Präsidentin Hofrätin Jindra-Feichtner ernannt worden war.
==Adresse==
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:Michael Pacher-Straße 27
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:5020 Salzburg
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:Telefon: 06 62 - 80 42-38 34 (Kanzlei)
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:E-Mail: uvs@salzburg.gv.at
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==Parteienverkehr==
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:Montag bis Freitag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
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==Amtsstunden==
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:Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 16:15 Uhr
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:Freitag 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
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==Weblinks==
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{{Homepage|http://www.salzburg.gv.at/dienststellen/uvs.htm}}
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==Fußnote==
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<div id="1"><sup>1</sup>aus folgender Quelle: [http://www.salzburg.gv.at/dienststellen/uvs/uvs-aufgaben.htm UVS Aufgaben]
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==Quellen==
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* Website des UVS Salzburg
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*[http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=10000622&FassungVom=2013-12-31 Gesetz vom 4. Juli 1990 über den Unabhängigen Verwaltungssenat des Landes Salzburg]
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* Land Salzburg / Unabhängiger Verwaltungssenat: [http://www.salzburg.gv.at/uvs-20_jahre.pdf UVS Salzburg – 20 Jahre] (2011)
 
[[Kategorie:Verwaltung]]
 
[[Kategorie:Verwaltung]]
 
[[Kategorie:Recht]]
 
[[Kategorie:Recht]]