Sachkundenachweis: Unterschied zwischen den Versionen

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== Allgemeines ==
 
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Wer sich ab [[1. Jänner]] [[2013]] im [[Bundesland Salzburg]] einen Hund anschafft, muss das Tier binnen einer Woche bei der Gemeinde anmelden. Dafür ist der sogenannte Sachkundenachweis (Hundeführerschein) vorzuweisen. Zudem muss eine Haftpflichtversicherung  mit einer Mindestdeckung von 725.000 Euro abgeschlossen werden. Der Hundeführerschein ist verpflichtend für alle neuen Hundebesitzer.
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Wer ab [[1. Jänner]] [[2013]] im [[Bundesland Salzburg]] Verantwortung für einen Hund übernimmt, muss das Tier binnen einer Woche bei der Gemeinde anmelden. Dafür ist der sogenannte Sachkundenachweis (Hundeführerschein) vorzuweisen. Zudem muss eine Haftpflichtversicherung  mit einer Mindestdeckung von 725.000 Euro abgeschlossen werden. Der Sachkundenachweis ist verpflichtend für alle neuen Hundebesitzer.
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Ausgenommen davon sind z.B. Personen, die Diensthundeführer sind, mit Ihrem Hund eine Prüfung wie z.B. Begleithundeprüfung abgelegt haben oder bereits seit 10 oder mehr Jahren einen sogenannten gefährlichen Hund führen, ohne dass während dieser Zeit der gefährliche Hund jemanden verletzt hat. Auch Personen, die in einem anderen Bundesland oder im Ausland eine vergleichbare Ausbildung absolviert haben und diese nachweisen können, sind davon ausgenommen.  
  
 
== Erlangung eines SKN ==
 
== Erlangung eines SKN ==
Wer einen ungefährlichen Hund hat, muss einen zweistündigen Theoriekurs absolvieren. Dieser beinhaltet Themen wie das Wesen und Verhalten von Hunden, die Gesundheit, Pflege, Bewegung, Zeitaufwand und Hundesprache.  
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Die für das Halten eines nicht gefährlichen Hundes erforderliche Sachkunde kann auf unterschiedliche Arten erlangt werden. Mindestanforderung ist das Absolvieren eines ca. 2stündigen Vortrags mit vorgegebenem Themenkatalog:
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# Wesen und Verhalten von Hunden,
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# Gesundheit, Ernährung und Impfungen von Hunden,
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# Hundesprache und daraus resultierende Missverständnisse,
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# Pflege, Bewegung und Zeitaufwand für Hunde,
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# altersspezifische Bedürfnisse von Hunden,
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# Versorgungsmöglichkeiten für Hunde bei Urlaub, Reise oder Krankheit,
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# auf Hundehaltung bezogene Aspekte des Tierschutzrechts mit den Schwerpunkten Unterbringung, Qualzuchtmerkmale, verbotene Dressurmittel und Tierquälerei,
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# auf Hundehaltung bezogene Aspekte des Salzburger Landessicherheitsgesetzes mit den Schwerpunkten Versicherungsschutz, Leinen- und Maulkorbpflicht sowie gefährliche Hunde,
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# Anschaffung, Grundausstattung und Kosten von Hunden.
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<ref>salzburg.gv.at</ref>]
  
Wer einen gefährlichen Hund halten will, muss neben dem Theoriekurs einen praktischen Kurs ablegen. In Summe sind das zehn Kursstunden.  
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Für HalterInnen von sogenannten gefährlichen Hunden sind zusätzlich zum Sachkundenachweis 10 Stunden praktisches Training mit dem jeweiligen Hund nachzuweisen. Auch für diesen Praxiskurs gibt es inhaltliche Vorgaben.
  
Die Salzburger Nachrichten bieten den Kurs in Zusammenarbeit mit SN-Tierärztin [[Tanja Warter]] an.
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Ein Sachkundenachweis kann nur von Personen ausgestellt werden, die von der Landesregierung mit Bescheid zugelassen wurden und somit Gewähr für eine ordnungsgemäße Ausbildung bieten. Diese Personen können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein. Die aktuelle Liste mit Namen und Adressen der zugelassenen Personen findet sich auf [http://www.salzburg.gv.at%20unter%20http://www.salzburg.gv.at/ilnk-ws-zugelassene_personen_als_hundeausbildungseinrichtung. www.salzburg.gv.at unter http://www.salzburg.gv.at/ilnk-ws-zugelassene_personen_als_hundeausbildungseinrichtung.]  
  
 
== Welcher Hund wird als gefährlich eingestuft? ==
 
== Welcher Hund wird als gefährlich eingestuft? ==
In der Novelle 2012 des Landessicherheitsgesetzes ist keine Rasseliste vorgesehen. Das heißt, dass ein Rottweiler nicht automatisch als gefährlich und ein Pudel nicht als ungefährlich eingestuft ist. [[Landesveterinärdirektor]] [[Josef Schöchl]] meint, dass der Hund schon einmal auffällig geworden sein muss, bevor er als gefährlich gilt.  
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In der Novelle 2012 des Landessicherheitsgesetzes ist keine Rasseliste vorgesehen. Das heißt, dass ein Rottweiler nicht automatisch als gefährlich und ein Pudel nicht als ungefährlich eingestuft ist. Als „gefährlich“ kann ein Hund durch den Landesveterinär oder seinen Vertreter eingestuft werden, nachdem er von der Behörde für auffällig erklärt wurde. Rasseabhängige Wesenstests sind im Bundesland Salzburg nicht vorgesehen.  
  
== Kosten für einen sogenannten ''Hundeführerschein'' ==
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== Kosten für den Sachkundenachweis ==
Es gibt keine einheitlichen Tarife. 2012 kostete der SKN beim [[Österreichischer Rassehundverein Nußdorf-Göming|Österreichischen Rassehundverein Nußdorf-Göming]] 25 Euro.
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Es gibt keine einheitlichen Tarife. Je nach Anbieter ist für den Sachkundenachweis zwischen € 20,00 und € 40,00 für den 2stündigen Vortrag zu rechnen.  
  
 
== Weblinks ==
 
== Weblinks ==
* [http://www.docwarter.com www.docwarter.com] Termine und Anmeldung zum SN-Kurs
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* [[http://www.salzburg.gv.at%20unter%20http://www.salzburg.gv.at/ilnk-ws-zugelassene_personen_als_hundeausbildungseinrichtung. www.salzburg.gv.at unter http://www.salzburg.gv.at/ilnk-ws-zugelassene_personen_als_hundeausbildungseinrichtung.]
  
 
== Quelle ==
 
== Quelle ==
 
* {{Quelle SN|3. November 2012}}
 
* {{Quelle SN|3. November 2012}}
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* {{Quelle Land Salzburg, www.salzburg.gv.at, Novelle zum Landessicherheitsgesetz 2012}}
  
 
[[Kategorie:Kultur und Bildung]]
 
[[Kategorie:Kultur und Bildung]]
 
[[Kategorie:Recht]]
 
[[Kategorie:Recht]]
 
[[Kategorie:Gesetz]]
 
[[Kategorie:Gesetz]]

Version vom 30. September 2013, 20:22 Uhr

Der Sachkundenachweis (SKN) für Hundehalter ist ein Befähigungsnachweis, mit dem grundlegende theoretische Kenntnisse über Hunde und ihre Haltung belegt werden.

Allgemeines

Wer ab 1. Jänner 2013 im Bundesland Salzburg Verantwortung für einen Hund übernimmt, muss das Tier binnen einer Woche bei der Gemeinde anmelden. Dafür ist der sogenannte Sachkundenachweis (Hundeführerschein) vorzuweisen. Zudem muss eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von 725.000 Euro abgeschlossen werden. Der Sachkundenachweis ist verpflichtend für alle neuen Hundebesitzer.

Ausgenommen davon sind z.B. Personen, die Diensthundeführer sind, mit Ihrem Hund eine Prüfung wie z.B. Begleithundeprüfung abgelegt haben oder bereits seit 10 oder mehr Jahren einen sogenannten gefährlichen Hund führen, ohne dass während dieser Zeit der gefährliche Hund jemanden verletzt hat. Auch Personen, die in einem anderen Bundesland oder im Ausland eine vergleichbare Ausbildung absolviert haben und diese nachweisen können, sind davon ausgenommen.

Erlangung eines SKN

Die für das Halten eines nicht gefährlichen Hundes erforderliche Sachkunde kann auf unterschiedliche Arten erlangt werden. Mindestanforderung ist das Absolvieren eines ca. 2stündigen Vortrags mit vorgegebenem Themenkatalog:

  1. Wesen und Verhalten von Hunden,
  2. Gesundheit, Ernährung und Impfungen von Hunden,
  3. Hundesprache und daraus resultierende Missverständnisse,
  4. Pflege, Bewegung und Zeitaufwand für Hunde,
  5. altersspezifische Bedürfnisse von Hunden,
  6. Versorgungsmöglichkeiten für Hunde bei Urlaub, Reise oder Krankheit,
  7. auf Hundehaltung bezogene Aspekte des Tierschutzrechts mit den Schwerpunkten Unterbringung, Qualzuchtmerkmale, verbotene Dressurmittel und Tierquälerei,
  8. auf Hundehaltung bezogene Aspekte des Salzburger Landessicherheitsgesetzes mit den Schwerpunkten Versicherungsschutz, Leinen- und Maulkorbpflicht sowie gefährliche Hunde,
  9. Anschaffung, Grundausstattung und Kosten von Hunden.

[1]]

Für HalterInnen von sogenannten gefährlichen Hunden sind zusätzlich zum Sachkundenachweis 10 Stunden praktisches Training mit dem jeweiligen Hund nachzuweisen. Auch für diesen Praxiskurs gibt es inhaltliche Vorgaben.

Ein Sachkundenachweis kann nur von Personen ausgestellt werden, die von der Landesregierung mit Bescheid zugelassen wurden und somit Gewähr für eine ordnungsgemäße Ausbildung bieten. Diese Personen können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein. Die aktuelle Liste mit Namen und Adressen der zugelassenen Personen findet sich auf www.salzburg.gv.at unter http://www.salzburg.gv.at/ilnk-ws-zugelassene_personen_als_hundeausbildungseinrichtung.

Welcher Hund wird als gefährlich eingestuft?

In der Novelle 2012 des Landessicherheitsgesetzes ist keine Rasseliste vorgesehen. Das heißt, dass ein Rottweiler nicht automatisch als gefährlich und ein Pudel nicht als ungefährlich eingestuft ist. Als „gefährlich“ kann ein Hund durch den Landesveterinär oder seinen Vertreter eingestuft werden, nachdem er von der Behörde für auffällig erklärt wurde. Rasseabhängige Wesenstests sind im Bundesland Salzburg nicht vorgesehen.

Kosten für den Sachkundenachweis

Es gibt keine einheitlichen Tarife. Je nach Anbieter ist für den Sachkundenachweis zwischen € 20,00 und € 40,00 für den 2stündigen Vortrag zu rechnen.

Weblinks

Quelle

  1. salzburg.gv.at