Salzburger Land Tourismus GmbH: Unterschied zwischen den Versionen
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==Rechtliche Grundlage== | ==Rechtliche Grundlage== | ||
Im [[Salzburger Tourismusgesetz 2003]], Fassung 2007, sind alle rechtlichen Grundlagen verankert. Ebenso die Haushaltsführung (§ 25 ff) und die Verbandsbeiträge (§ 32 ff). Grundsätzlich sind alle Salzburger Unternehmen, die direkt oder indirekt vom [[Fremdenverkehr]] profitieren, per Gesetz zur Beitragsleistung verpflichtet. | Im [[Salzburger Tourismusgesetz|Salzburger Tourismusgesetz 2003]], Fassung 2007, sind alle rechtlichen Grundlagen verankert. Ebenso die Haushaltsführung (§ 25 ff) und die Verbandsbeiträge (§ 32 ff). Grundsätzlich sind alle Salzburger Unternehmen, die direkt oder indirekt vom [[Fremdenverkehr]] profitieren, per Gesetz zur Beitragsleistung verpflichtet. | ||
==Geschäftsführer== | ==Geschäftsführer== | ||