Filialkirche St. Georg am Steinhögl: Unterschied zwischen den Versionen

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==Geschichte ==
==Geschichte ==
Der Högl zählt zu den ältesten Siedlungsplätzen der Gegend.  Unweit der Kirche von Steinhögl wurden jung[[steinzeit]]liche Beile aus grünen Seyenit gefunden. Freigelegte Mauerreste weisen auf ein [[Römer|römisches]] Badegebäude hin, und ein [[1897]] entdecktes merowingerzeitliches Steinplattengrab lässt eine Siedlungskontinuität in nachrömischer Zeit als möglich erscheinen. Die Güter in diesem Bereich gelangten erst ab dem [[12. Jahrhundert]] in den Besitz der [[Benediktiner-Erzabtei St. Peter]] in Salzburg und zählten auch zum Besitz des nahegelegenen [[Augustinerchorherrenstift Höglwörth|Augustinerchorherrenstifts Höglwörth]]. Erstmals wird [[1325]] der Siedlungsname Steinhögl genannt.
Der Högl zählt zu den ältesten Siedlungsplätzen der Gegend.  Unweit der Kirche von Steinhögl wurden jung[[steinzeit]]liche Beile aus grünen Seyenit gefunden. Freigelegte Mauerreste weisen auf ein [[Römer|römisches]] Badegebäude hin, und ein [[1897]] entdecktes merowingerzeitliches Steinplattengrab lässt eine Siedlungskontinuität in nachrömischer Zeit als möglich erscheinen. Die Güter in diesem Bereich gelangten erst ab dem [[12. Jahrhundert]] in den Besitz der [[Benediktinererzabtei St. Peter]] in Salzburg und zählten auch zum Besitz des nahegelegenen [[Augustinerchorherrenstift Höglwörth|Augustinerchorherrenstifts Höglwörth]]. Erstmals wird [[1325]] der Siedlungsname Steinhögl genannt.


Die erstmalige Nennung der den beiden heiligen Georg und Leonhard geweihten Kirche erfolgt durch einen im Jahr [[1443]] ausgestellten Ablassbrief, der mit dem um [[1440]] errichteten Chorneubau und mit der gleichzeitigen Einwölbung des Langhauses in Zusammenhang stehen dürfte.  
Die erstmalige Nennung der den beiden heiligen Georg und Leonhard geweihten Kirche erfolgt durch einen im Jahr [[1443]] ausgestellten Ablassbrief, der mit dem um [[1440]] errichteten Chorneubau und mit der gleichzeitigen Einwölbung des Langhauses in Zusammenhang stehen dürfte.