Katharina Ruprecht: Unterschied zwischen den Versionen
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Datum an. Für die Messenstiftung liegt kein Datum vor. Vgl. TETTINEK, Die Armen-Versorgungs- und | Datum an. Für die Messenstiftung liegt kein Datum vor. Vgl. TETTINEK, Die Armen-Versorgungs- und | ||
Heilanstalten, 1850, 12.</ref> | Heilanstalten, 1850, 12.</ref> | ||
Katharina Ruprecht vermachte dem Bürgerspital und dem Bruderhaus insgesamt 6000 | |||
Gulden.<ref>Dies entspricht einer Kaufkraft von 160.547 Euro, berechnet für das Jahr 1830 mit dem historischen | |||
Währungsrechner der Nationalbank, am 13.03.2024.</ref> Zusätzlich leistete sie im Jahr 1823 eine Getreidestiftung von 148 Metzen. Im | |||
Sinne der Stifterin sollte die Gemeinde einen Getreidevorrat anlegen, um ihn bei Bedarf zu | |||
einem günstigen Preis an die bedürftige Bevölkerung abzugeben. | |||
Die Wohltätigkeit Katharina Ruprechts ist jedoch in einem weiteren Punkt besonders | |||
hervorzuheben. Es war ihr ein Anliegen, die Situation jener Menschen zu verbessern, die im | |||
Erdgeschoss des Bruderhaues - als "Irre" - untergebracht waren. Besonders erwähnenswert ist in diesem | |||
Zusammenhang, dass die Initiative zu Gründung eines diesbezüglichen Fonds ebenfalls von | |||
einer Frau ausgegangen war: Die Witwe des Bruderhausverwalters Augustin Paulus hatte 1778 | |||
darauf bestanden, dass 4000 Gulden aus dem Nachlass ihres Mannes zu Gründung eines | |||
„Irrenfonds“ verwendet wurden. Wie aus dem Bericht des [[Stadtärzte in Salzburg|Stadtphysikus]] [[Michael Steinhauser]] hervorgeht, verbesserte sich | |||
jedoch die Situation dieser bedauernswerten Menschen nicht.<ref>Rittinger, Wohltäterinnen, 53; Ignaz HARRER, Irrenwesen im Herzogthum Salzburg und die neue Salzburger Landesheilanstalt für | |||
Geisteskranke, in Mittheilungen der Gesellschaft für Salzburger Landeskunde, XLII. Vereinsjahr 1902, 13-15. | |||
Ignaz Harrer zitierte diesen Bericht in seinem Vortrag vor der Gesellschaft für Salzburger Landeskunde im Jahr | |||
1901.</ref> | |||
== Einzelnachweise == | == Einzelnachweise == | ||