Franz de Paula Elixhauser: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Vater [[Johann Ambros Elixhauser]], selbst [[Stiegl]]<nowiki>bräuer</nowiki>, überließ ihm in einem detailliert ausgearbeiteten Übergabevertrag vom [[10. Oktober]] [[1791]] das Höllbräu, das er [[1788]] gekauft hatte. Franz heiratete am [[30. Jänner]] [[1792]] Franziska Hofmann, und in einem ebenfalls detaillierten Ehevertrag vom [[16. Jänner]] 1792 werden alle denkbaren Einzelheiten festgelegt, im Paragraph 9 auch, dass, falls der Ehemann vor der Ehefrau ohne Erben sterben sollten, die Ehefrau das gesamte Höllbräu allein erben sollte. Franz starb bereits nach kurzer Ehe [[1793]] ohne Erben, und die Witwe übernahm nach erfolglosem Rechtsstreit der Geschwister von Franz das Höllbräu allein. Sie heiratete am [[25. August]] [[1794]] den Bierbrauer | Der Vater [[Johann Ambros Elixhauser]], selbst [[Stiegl]]<nowiki>bräuer</nowiki>, überließ ihm in einem detailliert ausgearbeiteten Übergabevertrag vom [[10. Oktober]] [[1791]] das Höllbräu, das er [[1788]] gekauft hatte. Franz heiratete am [[30. Jänner]] [[1792]] Franziska Hofmann, und in einem ebenfalls detaillierten Ehevertrag vom [[16. Jänner]] 1792 werden alle denkbaren Einzelheiten festgelegt, im Paragraph 9 auch, dass, falls der Ehemann vor der Ehefrau ohne Erben sterben sollten, die Ehefrau das gesamte Höllbräu allein erben sollte. Franz starb bereits nach kurzer Ehe [[1793]] ohne Erben, und die Witwe übernahm nach erfolglosem Rechtsstreit der Geschwister von Franz das Höllbräu allein. Sie heiratete am [[25. August]] [[1794]] den Bierbrauer [[Seraphin Kobler]], behielt aber Gast- und Brauhaus als Alleineigentum. Die Tochter aus dieser Ehe, [[Franziska Kobler]] (* 1796; † 1886), war dann Besitzerin des Gasthauses und jahrzehntelang "Höllbräuin". | ||
== Übergabevertrag vom 10. Oktober 1791 == | == Übergabevertrag vom 10. Oktober 1791 == | ||