Josef Daspelgruber: Unterschied zwischen den Versionen

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Zusatz zum Prozess
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Am [[27. Mai]] [[1946]] wurde er verhaftet, am [[12. Juli]] [[1946]] von einem US-Militärgericht wegen der ihm vorgeworfenen Manipulationen in NS-Fragebögen zu sieben Jahren Gefängnis, davon zwei Jahre bedingt, und 5.000 [[Schilling]] Geldstrafe verurteilt.  
Am [[27. Mai]] [[1946]] wurde er verhaftet, am [[12. Juli]] [[1946]] von einem US-Militärgericht wegen der ihm vorgeworfenen Manipulationen in NS-Fragebögen zu sieben Jahren Gefängnis, davon zwei Jahre bedingt, und 5.000 [[Schilling]] Geldstrafe verurteilt.  


Ende [[1947]] wurde Daspelgruber vorzeitig aus der Haft entlassen.
Ende [[1947]] wurde Daspelgruber vorzeitig aus der Haft entlassen. Joseph T. Simon, ein für die Amerikaner tätiger österreichischer Jurist, der 1938 ins Exil gehen musste, schrieb nach Durchsicht der Prozessakten: "Es bestand für mich kein Zweifel, dass nicht nur der Richter und der Staatsanwalt persönliche Feinde des Angeklagten waren, sondern dass der 8-tägiger Prozeß kein stichhaltiges Material gegen Daspelgruber zutage gebracht hatte."<ref>Joseph T. Simon, Eine sehr persönliche Zeitgeschichte. Mit Vorworten von Charles Gulick und Wolfgang Neugebauer, Münster/Wien, 2. Auflage 2008,Seite 359/360.</ref>
Die Hauptzeugin gegen Daspelgruper wurde einige Jahre später selbst verurteilt.<ref>Salzburger Nachrichten, 22.5.1954: Kronzeugin gegen Ex-Polizeidirektor verhaftet.</ref>


==Quellen==
==Quellen==