Schon im Jahr 1980 wurden der Talboden und die unteren Talhänge des Bluntautal aufgrund ihrer ökologischen Bedeutung und landschaftlichen Schönheit als "Geschützter Landschaftsteil" nach dem Salzburger Naturschutzgesetz ausgewiesen. 1995 wurde das 434 Hektar große Gebiet dann auf Grundlage der FaunaFlora-Habitat-(FFH-)Richtlinie der EU zusätzlich als sogenanntes [[Natura 2000]]-Gebiet gemeldet. Es ist damit Teil dieses europaweiten Schutzgebietsnetzes.<ref>[https://landversand.salzburg.gv.at/WebRoot/Store/Shops/Landversand/52CB/CDE4/CA98/4FAB/26F5/4DEB/AE3E/D529/broschuere_bluntautal_web.pdf landversand.salzburg.gv.at/bluntautal]</ref> | Schon im Jahr 1980 wurden der Talboden und die unteren Talhänge des Bluntautal aufgrund ihrer ökologischen Bedeutung und landschaftlichen Schönheit als "Geschützter Landschaftsteil" nach dem Salzburger Naturschutzgesetz ausgewiesen. 1995 wurde das 434 Hektar große Gebiet dann auf Grundlage der FaunaFlora-Habitat-(FFH-)Richtlinie der EU zusätzlich als sogenanntes [[Natura 2000]]-Gebiet gemeldet. Es ist damit Teil dieses europaweiten Schutzgebietsnetzes.<ref>[https://landversand.salzburg.gv.at/WebRoot/Store/Shops/Landversand/52CB/CDE4/CA98/4FAB/26F5/4DEB/AE3E/D529/broschuere_bluntautal_web.pdf landversand.salzburg.gv.at/bluntautal]</ref> |