In diesem Zusammenhang tauchte bereits in diesem Artikel der "[[Salzburger Nachrichten]]" Ende 1977 die Forderung auf, "dass bestimmte finanzielle Sicherungen von den Reiseveranstaltern verlangt werden, bevor sie mit ihren Maschinen auf Reisen gehen." Aber erst [[1994]] kam es dann zur Umsetzung dieser Forderung mit der Reisebürosicherungsverordnung<ref>BGBl 1994/881</ref> mit der Verpflichtung einer Insolvenzversicherung für Reiseveranstalter.<ref>{{Quelle dieses Artikels|[[Peter Krackowizer]], der die Entwicklung der Pauschalreiseverordnung im Reisebüro miterlebt hatte}}</ref> | In diesem Zusammenhang tauchte bereits in diesem Artikel der "[[Salzburger Nachrichten]]" Ende 1977 die Forderung auf, "dass bestimmte finanzielle Sicherungen von den Reiseveranstaltern verlangt werden, bevor sie mit ihren Maschinen auf Reisen gehen." Aber erst [[1994]] kam es dann zur Umsetzung dieser Forderung mit der Reisebürosicherungsverordnung<ref>BGBl 1994/881</ref> mit der Verpflichtung einer Insolvenzversicherung für Reiseveranstalter.<ref>{{Quelle dieses Artikels|[[Peter Krackowizer]], der die Entwicklung der Pauschalreiseverordnung im Reisebüro miterlebt hatte}}</ref> |