Salzburger Raumplanung: Unterschied zwischen den Versionen
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Rechtsgrundlage für die Akteure der '''Raumentwicklung in Salzburg''' sind das Raumordnungsgesetz und die darauf aufbauenden Durchführungverordnungen. | |||
==Begriffsklärungen== | ==Begriffsklärungen== | ||
* '''Raumordnung:''' | * '''Raumordnung:''' versteht man die Ordnung, Entwicklung und Sicherung größerer Gebietseinheiten wie Bezirke, Regionen und Länder zwecks bestmöglicher Nutzung des Lebensraumes. | ||
* '''Raumplanung:''' Aufgabe im Rahmen der Raumordnung. Planerische Aufgaben und Vorgänge in Bezug auf die Nutzung eines geografischen Raumes nach naturräumlichen, wirtschaftlichen und sozialen Möglichkeiten. | * '''Raumplanung:''' Aufgabe im Rahmen der Raumordnung. Planerische Aufgaben und Vorgänge in Bezug auf die Nutzung eines geografischen Raumes nach naturräumlichen, wirtschaftlichen und sozialen Möglichkeiten. | ||
* '''Flächenwidmung:''' Flächenwidmung bedeutet die Zuordnung eines Grundstückes nach seiner Nutzung im Flächenwidmungsplan (Bauland, Grünland, Verkehrsfläche, Gewerbegebiet etc.). Die Widmung eines Grundstücks ist Voraussetzung für die Erteilung einer Baubewilligung. | * '''Flächenwidmung:''' Flächenwidmung bedeutet die Zuordnung eines Grundstückes nach seiner Nutzung im Flächenwidmungsplan (Bauland, Grünland, Verkehrsfläche, Gewerbegebiet etc.). Die Widmung eines Grundstücks ist Voraussetzung für die Erteilung einer Baubewilligung. | ||