Rentamt: Unterschied zwischen den Versionen

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Als '''Rentamt''' bezeichnete man [[Erklärungen früherer Bezeichnungen und Ausdrücke#R|früher]] eine Behörde der landesherrlichen oder kirchlichen Finanzverwaltung, die unter der Führung eines Rentmeisters stand; daraus wurde später dann eine Behörde zur Verwaltung der grundherrschaftlichen Einnahmen, die der Verwaltung des landesherrlichen Kammergutes dienten.
 
Als '''Rentamt''' bezeichnete man [[Erklärungen früherer Bezeichnungen und Ausdrücke#R|früher]] eine Behörde der landesherrlichen oder kirchlichen Finanzverwaltung, die unter der Führung eines Rentmeisters stand; daraus wurde später dann eine Behörde zur Verwaltung der grundherrschaftlichen Einnahmen, die der Verwaltung des landesherrlichen Kammergutes dienten.
  
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* [[Rentamtshaus (Zell am See)|Rentamtshaus]] in [[Zell am See]]
 
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[[Kategorie:historisches Gebäude]]
 
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Aktuelle Version vom 28. August 2024, 18:00 Uhr

Begriffsklärung
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.

Als Rentamt bezeichnete man früher eine Behörde der landesherrlichen oder kirchlichen Finanzverwaltung, die unter der Führung eines Rentmeisters stand; daraus wurde später dann eine Behörde zur Verwaltung der grundherrschaftlichen Einnahmen, die der Verwaltung des landesherrlichen Kammergutes dienten.

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