Gemeindevorstehung: Unterschied zwischen den Versionen
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Die ''' Gemeindevorstehung ''' ist in Salzburg ein mitregierendes Organ der [[Gemeinde (Gebietskörperschaft)|Gemeinden]], die durch die Bundesverfassung 1920 eingerichtet wurden. Im übrigen Österreich bezeichnet man dieses als Gemeindevorstand. | |||
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