Allgemeine Unfallversicherungsanstalt Landesstelle Salzburg: Unterschied zwischen den Versionen
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Mit dem Gesetz vom [[28. Dezember]] [[1887]], RGBl. Nr. 1/1888, wurde die Unfallversicherung der Arbeiter in Österreich eingeführt. Nach § 9 dieses Gesetzes wurden unter anderem eine Versicherungsanstalt für Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg mit Sitz in Salzburg errichtet. Mit dem Zusammenbruch der österreichisch-ungarischen | Mit dem Gesetz vom [[28. Dezember]] [[1887]], RGBl. Nr. 1/1888, wurde die Unfallversicherung der Arbeiter in Österreich eingeführt. Nach § 9 dieses Gesetzes wurden unter anderem eine Versicherungsanstalt für Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg mit Sitz in Salzburg errichtet. Mit dem Zusammenbruch der [[Habsburgermonarchie|österreichisch-ungarischen Monarchie]] im Jahre [[1918]] blieben auf österreichischem Gebiet nur die Arbeiter-Unfallversicherungsanstalten in Wien, Graz und Salzburg übrig, die vollständig unabhängig voneinander in ihrem örtlichen Wirkungsbereich tätig waren. | ||
Die Salzburger Anstalt, die Landesstelle Salzburg der Allgemeinen Unfallversicherungs-Anstalt, war für Salzburg, Oberösterreich, Tirol und Vorarlberg zuständig und hatte ihren Sitz in der [[Faberstraße]] Nr. 20. | Die Salzburger Anstalt, die Landesstelle Salzburg der Allgemeinen Unfallversicherungs-Anstalt, war für Salzburg, Oberösterreich, Tirol und Vorarlberg zuständig und hatte ihren Sitz in der [[Faberstraße]] Nr. 20. | ||
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Die Unfallversicherung erstreckte sich bisher sowohl auf die gewerblichen wie landwirtschaftlichen Arbeiter und Angestellten. Die landwirtschaftlichen Angestellten waren vor 1927 bei der Arbeiter-Unfallversicherungsanstalt versichert, soweit sie der Unfallversicherungspflicht unterlagen, seit dem Jahre 1927 bei der neu geschaffenen Versicherungsanstalt für Angestellte in der Land- und Forstwirtschaft unfallversichert. | Die Unfallversicherung erstreckte sich bisher sowohl auf die gewerblichen wie landwirtschaftlichen Arbeiter und Angestellten. Die landwirtschaftlichen Angestellten waren vor 1927 bei der Arbeiter-Unfallversicherungsanstalt versichert, soweit sie der Unfallversicherungspflicht unterlagen, seit dem Jahre 1927 bei der neu geschaffenen Versicherungsanstalt für Angestellte in der Land- und Forstwirtschaft unfallversichert. | ||
Mit 1. Jänner 1939 wurden mit der Einführung der deutschen Sozialversicherung sämtliche Arbeiter und Angestellte gestellte Angestellte bei den gewerblichen bzw. landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften, den Gemeindeunfallversicherungsverbänden und Reichsausführungsbehörden versicherungszuständig. Die gesamte Unfallversicherung war in mehr als 20 gewerbliche, 4 landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften, 4 Gemeindeunfallversicherungsverbände und mehrere Reichsausführungsbehörden aufgespalten. Es war dies die Zeit der weitgehendsten Zersplitterung auf dem Gebiete der Unfallversicherung. | Mit [[1. Jänner]] [[1939]] wurden mit der Einführung der deutschen Sozialversicherung sämtliche Arbeiter und Angestellte gestellte Angestellte bei den gewerblichen bzw. landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften, den Gemeindeunfallversicherungsverbänden und Reichsausführungsbehörden versicherungszuständig. Die gesamte Unfallversicherung war in mehr als 20 gewerbliche, 4 landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften, 4 Gemeindeunfallversicherungsverbände und mehrere Reichsausführungsbehörden aufgespalten. Es war dies die Zeit der weitgehendsten Zersplitterung auf dem Gebiete der Unfallversicherung. | ||
Erst das Sozialversicherungs-Überleitungsgesetz vom 12. Juni 1947, BGBl. 142/1947, brachte hier eine Lösung für das gesamte österreichische Gebiet, und zwar in der Form, dass die Unfallversicherung der land- und forstwirtschaftlichen Arbeiter, der Eisenbahnbediensteten und Notariatsangestellten durch die Land- und Forstwirtschaftliche Sozialversicherungsanstalt, bzw. die Versicherungsanstalt der österreichischen Eisenbahnen, bzw. des österreichischen Notariates übernommen wurde, während die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt die Unfallversicherung aller übrigen Arbeiter und Angestellten, mit Ausnahme der Bediensteten der der Gemeinde Wien unterstehenden Hoheitsverwaltungen und Eigenbetriebe übernahm. | Erst das Sozialversicherungs-Überleitungsgesetz vom [[12. Juni]] [[1947]], BGBl. 142/1947, brachte hier eine Lösung für das gesamte österreichische Gebiet, und zwar in der Form, dass die Unfallversicherung der land- und forstwirtschaftlichen Arbeiter, der Eisenbahnbediensteten und Notariatsangestellten durch die Land- und Forstwirtschaftliche Sozialversicherungsanstalt, bzw. die Versicherungsanstalt der österreichischen Eisenbahnen, bzw. des österreichischen Notariates übernommen wurde, während die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt die Unfallversicherung aller übrigen Arbeiter und Angestellten, mit Ausnahme der Bediensteten der der Gemeinde Wien unterstehenden Hoheitsverwaltungen und Eigenbetriebe übernahm. | ||
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== Direktion == | == Direktion == | ||
Geleitet wird die AUVA-Landesstelle Salzburg aktuell von | Geleitet wird die AUVA-Landesstelle Salzburg aktuell von Dir. Dr. [[Susanne Oberrauch-Odar]]. Zu den früheren Direktoren der Landesstelle zählen [[Heinz-Peter Böhmüller]] und [[Herbert Prähauser]]. | ||
== Adresse == | == Adresse == | ||
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== Quellen == | == Quellen == | ||
{{Homepage|http://www.auva.at/salzburg}} | |||
* [https://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno-plus?aid=sos&datum=19480016&query=(((text:Gebietskrankenkasse)+(text:Salzburg)))&seite=10 Soziale Sicherheit, Jahrgang 1948, Heft 6, Seite 10] | * [https://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno-plus?aid=sos&datum=19480016&query=(((text:Gebietskrankenkasse)+(text:Salzburg)))&seite=10 Soziale Sicherheit, Jahrgang 1948, Heft 6, Seite 10] | ||
[[Kategorie:Dienstleistung]] | [[Kategorie:Dienstleistung]] | ||