Eröffnungsbilanz des Landes Salzburg: Unterschied zwischen den Versionen
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Dieser epochale Paradigmenwechsel – mit welchem auch eine Umstellung auf eine neue Buchhaltungssoftware einherging – stellte für die Landesverwaltung zweifelsohne eine enorme Herausforderung dar, so [[Ludwig Hillinger]], Direktor des [[Salzburger Landesrechnungshof]]es. | Dieser epochale Paradigmenwechsel – mit welchem auch eine Umstellung auf eine neue Buchhaltungssoftware einherging – stellte für die Landesverwaltung zweifelsohne eine enorme Herausforderung dar, so [[Ludwig Hillinger]], Direktor des [[Salzburger Landesrechnungshof]]es. | ||
Hillinger geht davon aus, dass in den nächsten fünf Jahren noch einige Korrekturen an der Eröffnungsbilanz erfolgen werden. Die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 (VRV 2015), als "die" zentrale Rechtsvorschrift für die Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse u.a. der Länder und Gemeinden, sieht nämlich die Möglichkeit vor, Korrekturen in der Eröffnungsbilanz bis spätestens fünf Jahre nach deren Veröffentlichung durchzuführen. | Hillinger geht davon aus, dass in den nächsten fünf Jahren noch einige Korrekturen an der Eröffnungsbilanz erfolgen werden. Die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 (VRV 2015), als "die" zentrale Rechtsvorschrift für die Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse u. a. der Länder und Gemeinden, sieht nämlich die Möglichkeit vor, Korrekturen in der Eröffnungsbilanz bis spätestens fünf Jahre nach deren Veröffentlichung durchzuführen. | ||
Hillinger weist darauf hin, dass die landesrechtlichen Grundlagen zum Teil mit den bundesrechtlichen Grundlagen noch nicht im Einklang stehen. Hillinger befürchtet, dass dies zu Fehlinterpretationen führen könnte. Aber auch die VRV 2015 sei nach Meinung von Hillinger noch nicht zu Ende gedacht. | Hillinger weist darauf hin, dass die landesrechtlichen Grundlagen zum Teil mit den bundesrechtlichen Grundlagen noch nicht im Einklang stehen. Hillinger befürchtet, dass dies zu Fehlinterpretationen führen könnte. Aber auch die VRV 2015 sei nach Meinung von Hillinger noch nicht zu Ende gedacht. | ||