:: ... im Gebiet der Salzburger Alt- und Innenstadt dürfen mit Rücksicht auf den [[Fremdenverkehr]] in der Zeit von 10. Juli bis 10. September keine verkehrsbehindernden Bauarbeiten durchgeführt werden | :: ... im Gebiet der Salzburger Alt- und Innenstadt dürfen mit Rücksicht auf den [[Fremdenverkehr]] in der Zeit von 10. Juli bis 10. September keine verkehrsbehindernden Bauarbeiten durchgeführt werden |