Batrachedra praeangusta: Unterschied zwischen den Versionen
K Textersetzung - „Verbreitung, Lebensraum und Phänologie“ durch „Verbreitung, Lebensraum und Phänologie<ref>siehe Phänologie</ref>“ |
K Textersetzung - „Verbreitung, Lebensraum und Phänologie“ durch „Verbreitung, Lebensraum und Phänologie<ref>siehe Phänologie</ref>“ |
||
| Zeile 3: | Zeile 3: | ||
'''Batrachedra praeangusta''' (''Gracillaria praeangusta'' Haworth, 1828) ist eine Art aus der Ordnung [[Lepidoptera]], Familie [[Batrachedridae]]. | '''Batrachedra praeangusta''' (''Gracillaria praeangusta'' Haworth, 1828) ist eine Art aus der Ordnung [[Lepidoptera]], Familie [[Batrachedridae]]. | ||
==Verbreitung, Lebensraum und Phänologie<ref>siehe [[Glossar Biologie#P|Phänologie]]</ref>== | ==Verbreitung, Lebensraum und Phänologie<ref>siehe [[Glossar Biologie#P|Phänologie]]</ref><ref>siehe [[Glossar Biologie#P|Phänologie]]</ref>== | ||
Bisher sind nur vereinzelte Funde von ''B. praeangusta'' aus Salzburg bekannt, die sich auf die Zonen I (Alpenvorland und Flyschzone) und Ia ([[Stadt Salzburg]]) verteilen (Zoneneinteilung nach Embacher et al. 2011). Dementsprechend gering ist auch die dokumentierte Höhenverbreitung, die nur von 420 - 550 m reicht. Auch zum Lebensraum liegt nur eine Angabe vor, wonach die Art in einem naturnahen Garten gefunden wurde. Die [[Glossar_Biologie#I|Imagines]] fliegen in einer Generation im Jahr im Juli ([[Michael Kurz (Wissenschafter)|Kurz]] & [[Marion Kurz|Kurz]] 2013). | Bisher sind nur vereinzelte Funde von ''B. praeangusta'' aus Salzburg bekannt, die sich auf die Zonen I (Alpenvorland und Flyschzone) und Ia ([[Stadt Salzburg]]) verteilen (Zoneneinteilung nach Embacher et al. 2011). Dementsprechend gering ist auch die dokumentierte Höhenverbreitung, die nur von 420 - 550 m reicht. Auch zum Lebensraum liegt nur eine Angabe vor, wonach die Art in einem naturnahen Garten gefunden wurde. Die [[Glossar_Biologie#I|Imagines]] fliegen in einer Generation im Jahr im Juli ([[Michael Kurz (Wissenschafter)|Kurz]] & [[Marion Kurz|Kurz]] 2013). | ||