Salzburger Gesundheitsfonds: Unterschied zwischen den Versionen
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Zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention wurde im Rahmen der Zielsteuerung- Gesundheit im Salzburger Gesundheitsfonds gemäß § 15 SAGES-G ein Sondervermögen als sogenannter | Zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention wurde im Rahmen der Zielsteuerung- Gesundheit im Salzburger Gesundheitsfonds gemäß § 15 SAGES-G ein Sondervermögen als sogenannter "Gesundheitsförderungsfonds" eingerichtet. Gespeist aus Mitteln der Zielsteuerungspartner werden aus dem Gesundheitsförderungsfonds jährlich Maßnahmen gefördert, die in Umsetzung der Gesundheitsförderungsstrategie die Gesundheit der Bevölkerung positiv beeinflussen sollen. | ||
Über die Verwendung und Verteilung der Mittel des Gesundheitsförderungsfonds entscheidet die Landes-Zielsteuerungskommission in jährlich stattfindenden Sitzungen, die Wahrnehmung der Aufgaben des täglichen Geschäfts obliegt dem SAGES. | Über die Verwendung und Verteilung der Mittel des Gesundheitsförderungsfonds entscheidet die Landes-Zielsteuerungskommission in jährlich stattfindenden Sitzungen, die Wahrnehmung der Aufgaben des täglichen Geschäfts obliegt dem SAGES. | ||