Salzachtalstraße (Hallein): Unterschied zwischen den Versionen

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Durch das Bundesgesetz über die Auflassung und Übertragung von Bundesstraßen, BGBl. I Nr. 50/2002 Art. 5, hörte die B 159 Salzachtal Straße aber auf, eine [[Bundesstraße]] zu sein (sie wurde daraufhin vom Land als [[Landesstraße]] übernommen).  
Durch das Bundesgesetz über die Auflassung und Übertragung von Bundesstraßen, BGBl. I Nr. 50/2002 Art. 5, hörte die B 159 Salzachtal Straße aber auf, eine [[Bundesstraße]] zu sein (sie wurde daraufhin vom Land als [[Landesstraße]] übernommen).  
Dies gab Anlass zur Neubenennung durch die Stadt Hallein. Diese beschloss in einer Ausschusssitzung am 14. November 2002, die bisherige ''Salzachtal-Bundesstraße Nord'' in [[Salzburgerstraße (Hallein)|Salzburgerstraße]]“, die bisherige ''Salzachtal-Bundesstraße Süd'' in „Salzachtalstraße“ umzubenennen (unterschiedliche Benennungen für Zwecke der Festlegung von Adressen durch die Gemeinde einerseits und durch Bund oder Land andererseits können durchaus nebeneinander bestehen).  
Dies gab Anlass zur Neubenennung durch die Stadt Hallein. Diese beschloss in einer Ausschusssitzung am 14. November 2002, die bisherige ''Salzachtal-Bundesstraße Nord'' in "[[Salzburgerstraße (Hallein)|Salzburgerstraße]]“, die bisherige ''Salzachtal-Bundesstraße Süd'' in "Salzachtalstraße“ umzubenennen (unterschiedliche Benennungen für Zwecke der Festlegung von Adressen durch die Gemeinde einerseits und durch Bund oder Land andererseits können durchaus nebeneinander bestehen).  


==Gebäude und Einrichtungen==
==Gebäude und Einrichtungen==