Salzachtalstraße (Hallein): Unterschied zwischen den Versionen
K + Bild |
K Textersetzung - „„“ durch „"“ |
||
| Zeile 9: | Zeile 9: | ||
Durch das Bundesgesetz über die Auflassung und Übertragung von Bundesstraßen, BGBl. I Nr. 50/2002 Art. 5, hörte die B 159 Salzachtal Straße aber auf, eine [[Bundesstraße]] zu sein (sie wurde daraufhin vom Land als [[Landesstraße]] übernommen). | Durch das Bundesgesetz über die Auflassung und Übertragung von Bundesstraßen, BGBl. I Nr. 50/2002 Art. 5, hörte die B 159 Salzachtal Straße aber auf, eine [[Bundesstraße]] zu sein (sie wurde daraufhin vom Land als [[Landesstraße]] übernommen). | ||
Dies gab Anlass zur Neubenennung durch die Stadt Hallein. Diese beschloss in einer Ausschusssitzung am 14. November 2002, die bisherige ''Salzachtal-Bundesstraße Nord'' in | Dies gab Anlass zur Neubenennung durch die Stadt Hallein. Diese beschloss in einer Ausschusssitzung am 14. November 2002, die bisherige ''Salzachtal-Bundesstraße Nord'' in "[[Salzburgerstraße (Hallein)|Salzburgerstraße]]“, die bisherige ''Salzachtal-Bundesstraße Süd'' in "Salzachtalstraße“ umzubenennen (unterschiedliche Benennungen für Zwecke der Festlegung von Adressen durch die Gemeinde einerseits und durch Bund oder Land andererseits können durchaus nebeneinander bestehen). | ||
==Gebäude und Einrichtungen== | ==Gebäude und Einrichtungen== | ||