Ramsargebiete: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Ramsargebiete''' sind Feuchtgebiete, zu deren [[Naturschutz|Schutz]] sich die Vertragsstaaten der „Ramsar-Konvention“<ref>Übereinkommen über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Wat- und [[Wasservogel|Wasservögel]] von internationaler Bedeutung, [http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10010446 BGBl. Nr. 225/1983 i.d.F. BGBl. Nr. 283/1993.]</ref> verpflichtet haben und die in die „Liste international bedeutender Feuchtgebiete“ eingetragen sind.
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'''Ramsargebiete''' sind Feuchtgebiete, zu deren [[Naturschutz|Schutz]] sich die Vertragsstaaten der "Ramsar-Konvention“<ref>Übereinkommen über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Wat- und [[Wasservogel|Wasservögel]] von internationaler Bedeutung, [http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10010446 BGBl. Nr. 225/1983 i.d.F. BGBl. Nr. 283/1993.]</ref> verpflichtet haben und die in die "Liste international bedeutender Feuchtgebiete“ eingetragen sind.
  
 
== Im Land Salzburg ==
 
== Im Land Salzburg ==

Version vom 22. Februar 2023, 19:55 Uhr

Ramsargebiete sind Feuchtgebiete, zu deren Schutz sich die Vertragsstaaten der "Ramsar-Konvention“[1] verpflichtet haben und die in die "Liste international bedeutender Feuchtgebiete“ eingetragen sind.

Im Land Salzburg

Im Land Salzburg gibt es fünf Ramsar-Gebiete:[2]

Quellen

  1. Übereinkommen über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Wat- und Wasservögel von internationaler Bedeutung, BGBl. Nr. 225/1983 i.d.F. BGBl. Nr. 283/1993.
  2. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel, von internationaler Bedeutung, BGBl. III Nr. 153/2004; www.salzburg.gv.at > Ramsar-Konvention