Die Landesumweltanwaltschaft legte Berufung gegen die Genehmigung des Landes zum Bau des Lifts ein. Ende August 2010 lehnte der Verwaltungsgerichtshof jedoch den Antrag der Landesumweltanwaltschaft auf aufschiebende Wirkung ab. Es wurde festgestellt, dass durch den Liftbau keine nachhaltigen Schäden an der Natur zu erwarten sind, zudem liegt ein hohes öffentliches Interesse an der Liftanlage vor. | Die Landesumweltanwaltschaft legte Berufung gegen die Genehmigung des Landes zum Bau des Lifts ein. Ende August 2010 lehnte der Verwaltungsgerichtshof jedoch den Antrag der Landesumweltanwaltschaft auf aufschiebende Wirkung ab. Es wurde festgestellt, dass durch den Liftbau keine nachhaltigen Schäden an der Natur zu erwarten sind, zudem liegt ein hohes öffentliches Interesse an der Liftanlage vor. |