Landschaftsschutzgebiet: Unterschied zwischen den Versionen

Aus SALZBURGWIKI
Zur Navigation springen Zur Suche springen
K (ergänzt)
Zeile 20: Zeile 20:
 
* [[Obertauern]]
 
* [[Obertauern]]
 
* [[Rainberg]]
 
* [[Rainberg]]
 +
* [[Ragginger See]]
 +
* [[Römerweg in Elsbethen]]
 
* [[Roßfeld-Panoramastraße]]
 
* [[Roßfeld-Panoramastraße]]
 
* [[Hellbrunner Au (Landschaftsschutzgebiet)|Salzburg Süd]]
 
* [[Hellbrunner Au (Landschaftsschutzgebiet)|Salzburg Süd]]

Version vom 7. Mai 2011, 18:55 Uhr

Landschaftsschutzgebiet sind Gebiete außerhalb geschlossener Ortschaften, die entweder eine besondere landschaftliche Schönheit aufweisen oder für die Erholung von Bedeutung sind. Die Erklärung zum Landschaftsschutzgebiet erfolgt durch Verordnung der Landesregierung, in welcher auf den Schutzzweck der Unterschutzstellung hinzuweisen ist.

In Salzburg sind z. B. alle größeren Seen samt Umgebung sowie viele Berglandschaften (z. B. Niedere Tauern, Untersberg) geschützt.

In allen Landschaftsschutzgebieten gilt die Allgemeine Landschaftsschutzverordnung (ALV), in welcher die Maßnahmen aufgezählt sind, die einer naturschutzbehördlichen Bewilligung bedürfen.

Landschaftsschutzgebiete

Weblink

Quelle