Salzburger Gesundheitsfonds: Unterschied zwischen den Versionen
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Über die Verwendung und Verteilung der Mittel des Gesundheitsförderungsfonds entscheidet die Landes-Zielsteuerungskommission in jährlich stattfindenden Sitzungen, die Wahrnehmung der Aufgaben des täglichen Geschäfts obliegt dem SAGES. | Über die Verwendung und Verteilung der Mittel des Gesundheitsförderungsfonds entscheidet die Landes-Zielsteuerungskommission in jährlich stattfindenden Sitzungen, die Wahrnehmung der Aufgaben des täglichen Geschäfts obliegt dem SAGES. | ||
== | == Quellen == | ||
* [https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=20000997&FassungVom=2021-06-29&Artikel=&Paragraf=1&Anlage=&Uebergangsrecht= www.ris.bka.gv.at] | * [https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=20000997&FassungVom=2021-06-29&Artikel=&Paragraf=1&Anlage=&Uebergangsrecht= www.ris.bka.gv.at] | ||
* {{Homepage|http://www.sages.at}} | * {{Homepage|http://www.sages.at}} | ||