Landfahne: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 7. März 2011, 23:20 Uhr
Die Landfahne bedeutete so etwas wie die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht in Salzburg und stellte eine für heutige Begriffe milizartige Heereseinrichtung dar. Im Jahr 1456 wurde in Salzburg die Verfügung erlassen, „dass jeder 10. Mann der Bevölkerung zur Aufstellung der Landfahne abzustellen sei und registriert werde", wozu Name, Herkunft und Alter der Stellungspflichtigen festgehalten wurden. Einige noch erhaltene Stellungslisten liefern wertvolle Hinweise über die damalige Bevölkerungszahl und Lebensverhältnisse.
Verschiedenes
In den Rüsthäusern der Pfleggerichte wurden die Waffen aufbewahrt und bei Anordnung des Pflegers ausgegeben.
Die Pfleger hatten eine sehr vielseitige Aufgabe, ihnen kamen nicht nur militärische Befehlsbefugnisse zu, sie waren zugleich auch Richter, Steuereintreiber, Bürgermeister und Ordnungsoberste.
Die Ausbildung der Wehrpflichtigen erfolgte durch erfahrene Soldaten und Militärpensionisten. Die Aufgabe der Landfahne war nur auf den Zweck der Verteidigung ausgerichtet, zu einem Angriffskrieg außerhalb des Landes konnte niemand gezwungen werden. Zudem war die Zeit der Einberufung mit vier Wochen im Jahr limitiert. Im Jahr 1809 wurde durch eine Verordnung des der französischen Besatzungsmacht die Landfahne aufgelöst.
Die Landfahne stellt somit eine Vorgängerin des heutigen historischen Schützenwesens in Salzburg dar.