:: ... kann jeder Arbeitnehmer ab sofort seinen Arbeitsplatz selbst wählen; bei Neueinstellungen von Arbeitskräften sind Arbeitgeber nicht mehr verpflichtet, die Zustimmung des [[Arbeitsmarktservice|Arbeitsamtes]] einzuholen | :: ... kann jeder Arbeitnehmer ab sofort seinen Arbeitsplatz selbst wählen; bei Neueinstellungen von Arbeitskräften sind Arbeitgeber nicht mehr verpflichtet, die Zustimmung des [[Arbeitsmarktservice|Arbeitsamtes]] einzuholen |