Bayrisches Platzl: Unterschied zwischen den Versionen
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Diese damals noch öde Stätte befindet sich heute in dicht verbautem Stadtgebiet. | Diese damals noch öde Stätte befindet sich heute in dicht verbautem Stadtgebiet. Sie wird von der Kreuzung [[Plainstraße]] – [[Bayrisch-Platzl-Straße]] eingenommen und ist von der in der Mitte stehenden Säule gekennzeichnet, die einen [[Bildstock]] mit dem Gnadenbild aus der [[Wallfahrtskirche Maria Plain]] trägt. | ||
Gemäß einer im Braunau'schen Ehehaftbuch vom Jahre [[1595]] enthaltenen Urkunde aus dem Jahre [[1594]] handelte es sich bei dabei um eine Freistätte der Bayernherzöge oder deren Gesandten. | Gemäß einer im Braunau'schen Ehehaftbuch vom Jahre [[1595]] enthaltenen Urkunde aus dem Jahre [[1594]] handelte es sich bei dabei um eine Freistätte der Bayernherzöge oder deren Gesandten. | ||
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Die Bayernherzöge beanspruchten auf dieser Grundlage das Recht, mit 72 Reitern vor die Stadttore von Salzburg zu ziehen, um die Auslieferung eines Flüchtlings — einer todeswürdigen Person — zu verlangen, welche sodann auf dem Bayrischen Platzl übergeben werden musste, sowie dem Flüchtling eine Meile in der Runde mit 72 Reitern nachjagen zu lassen. | Die Bayernherzöge beanspruchten auf dieser Grundlage das Recht, mit 72 Reitern vor die Stadttore von Salzburg zu ziehen, um die Auslieferung eines Flüchtlings — einer todeswürdigen Person — zu verlangen, welche sodann auf dem Bayrischen Platzl übergeben werden musste, sowie dem Flüchtling eine Meile in der Runde mit 72 Reitern nachjagen zu lassen. | ||
Dieses, auf einem Missverstehen der Urkunde | Dieses, auf einem Missverstehen der Urkunde entstandene Verständnis wurde allerdings von dem Salzburger Rechtsgelehrten und Archivar [[Johann Franz Thaddäus von Kleimayrn]] in seiner [[1770]] erschienenen Schrift „Unparteiische Abhandlung von dem Staate des hohen [[Erzstift Salzburg|Erzstiftes Salzburg]] und dessen Grundverfassung zur rechtlich und geschichtsmäßigen Prüfung des sogenannten „''juris regii'' der Herzoge in Bayern“ widerlegt und als „kecke Verletzung der salzburgischen Souveränitätsrechte“ gebrandmarkt. | ||
Mit dem Umbruch der Jahre [[1803]] bis [[1809]] wurde diese Kontroverse gegenstandslos. | Mit dem Umbruch der Jahre [[1803]] bis [[1809]] wurde diese Kontroverse gegenstandslos. | ||
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* „Im Namen ihrer Majestät“, in Salzburger StadtAnzeiger 24.2.1999 S. 12. | * „Im Namen ihrer Majestät“, in Salzburger StadtAnzeiger 24.2.1999 S. 12. | ||
* [[Karl Heinz Ritschel]]: | * [[Karl Heinz Ritschel]]: ''Von Salzburg und Salzburgern'', Artikel ''„Rechtsgelehrter und Staatsmann“''. [[Verlag Alfred Winter]], Salzburg 1984, ISBN 3-85380-045-9, S. 154 ff. [156]. | ||
[[Kategorie:Stadt Salzburg]] | [[Kategorie:Stadt Salzburg]] | ||