Heinz Schaden: Unterschied zwischen den Versionen
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Seit Dienstag, [[12. Oktober]] 2021 lag die Entscheidung des VfGH vor. Die Höchstrichter lehnten die Beschwerde ab. "Die Neubemessung des Ruhebezugs wurde vom | Seit Dienstag, [[12. Oktober]] 2021 lag die Entscheidung des VfGH vor. Die Höchstrichter lehnten die Beschwerde ab. "Die Neubemessung des Ruhebezugs wurde vom | ||
Verfassungsgerichtshof als verhältnismäßig qualifiziert, weil sie an eine tatsächlich verhängte Strafe in einer bestimmten Höhe anknüpft und auf die Dauer der tatsächlich entrichteten Pensionsbeiträge abstellt. Eine unsachliche ,Benachteiligung‘ eines pensionierten Politikers gegenüber aktiven Politikern oder aktiven Beamten konnte nicht erkannt werden, weil für diese beiden Gruppen jeweils unterschiedliche Regelungssysteme vorgesehen sind; zudem hat Schaden in das nun für ihn geltende System freiwillig optiert", hieß es in einer Aussendung des VfGH.<ref>[https://www.sn.at/salzburg/politik/niederlage-fuer-heinz-schaden-vor-dem-vfgh-hoechstrichter-lehnen-beschwerde-ab-110775574 www.sn.at], 12. Oktober 2021</ref> | Verfassungsgerichtshof als verhältnismäßig qualifiziert, weil sie an eine tatsächlich verhängte Strafe in einer bestimmten Höhe anknüpft und auf die Dauer der tatsächlich entrichteten Pensionsbeiträge abstellt. Eine unsachliche ,Benachteiligung‘ eines pensionierten Politikers gegenüber aktiven Politikern oder aktiven Beamten konnte nicht erkannt werden, weil für diese beiden Gruppen jeweils unterschiedliche Regelungssysteme vorgesehen sind; zudem hat Schaden in das nun für ihn geltende System freiwillig optiert", hieß es in einer Aussendung des VfGH.<ref>[https://www.sn.at/salzburg/politik/niederlage-fuer-heinz-schaden-vor-dem-vfgh-hoechstrichter-lehnen-beschwerde-ab-110775574 www.sn.at], 12. Oktober 2021</ref> | ||
== Publikation == | |||
* ''Die „Große Flucht“ 2015. Eine Reportage''. Salzburg (Stadtarchiv Salzburg) 2021.<ref>Salzburger Nachrichten, Lokalausgabe, 7. Dezember 2021, S. 6: ''Ex-Stadtchef ist nun auch Buchautor'' (hei)</ref> | |||
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