Überacker: Unterschied zwischen den Versionen
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Am [[20. April]] [[1688]] wurden die Vettern [[Wolfgang Abraham Graf von Ueberacker|Wolfgang Abraham]] und [[Wolf Ernst Ueberacker]] in den Reichsfreiherrenstand mit dem Prädikat „auf [[Schloss Sighartstein|Sighartstein]] und [[Schloss Pfongau|Pfangau]]“ erhoben, in der nächsten Generation erfolgte (1688, 1711) die Erhebung in den Reichsgrafenstand. | Am [[20. April]] [[1688]] wurden die Vettern [[Wolfgang Abraham Graf von Ueberacker|Wolfgang Abraham]] und [[Wolf Ernst Ueberacker]] in den Reichsfreiherrenstand mit dem Prädikat „auf [[Schloss Sighartstein|Sighartstein]] und [[Schloss Pfongau|Pfangau]]“ erhoben, in der nächsten Generation erfolgte (1688, 1711) die Erhebung in den Reichsgrafenstand. | ||
Von den genannten Reichsfreiherren leiten sich die zwei Hauptlinien des Geschlechtes, zu [[Sighartstein (Neumarkt am Wallersee)|Sighartstein]] (erloschen 1801) und zu [[Pfongau]], ab. | Von den genannten Reichsfreiherren leiten sich die zwei Hauptlinien des Geschlechtes, zu [[Sighartstein (Neumarkt am Wallersee)|Sighartstein]] (erloschen 1801) und zu [[Pfongau (Neumarkt am Wallersee)|Pfongau]], ab. | ||
== Vertreter der Familie == | == Vertreter der Familie == | ||