Schleppbahn Kaprun: Unterschied zwischen den Versionen
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=====Planung, Kommissionierung, Genehmigung, Enteignung===== | =====Planung, Kommissionierung, Genehmigung, Enteignung===== | ||
Eine der wesentlichen Baustelleneinrichtungen der Kraftwerksgruppe Glockner-Kaprun war die Schleppbahn. Vor deren Errichtung waren einerseits Planung, Kommissionierung und Genehmigung erforderlich, andererseits die Enteignung der Grundbesitzer. Ein Geschädigter war die Familie Gildemeister, die außer dem [[Schloss Fischhorn]] eine große, damals bereits sehr modern geführte Landwirtschaft besaßen. | Eine der wesentlichen Baustelleneinrichtungen der Kraftwerksgruppe Glockner-Kaprun war die Schleppbahn. Vor deren Errichtung waren einerseits Planung, Kommissionierung und Genehmigung erforderlich, andererseits die Enteignung der Grundbesitzer. Ein Geschädigter war die Familie [[Gildemeister]], die außer dem [[Schloss Fischhorn]] in [[Bruck an der Großglocknerstraße]] eine große, damals bereits sehr modern geführte Landwirtschaft besaßen. | ||
Die Bewilligung zum Bau und Betrieb der Schleppbahn wurde vom Reichsverkehrsminister am [[28. November]] [[1939]] erteilt. | Die Bewilligung zum Bau und Betrieb der Schleppbahn wurde vom Reichsverkehrsminister am [[28. November]] [[1939]] erteilt. | ||
=====Bau, Trassenverlauf und Einsatz der Arbeiter===== | =====Bau, Trassenverlauf und Einsatz der Arbeiter===== | ||