Bauernregel: Unterschied zwischen den Versionen
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== Juli == | == Juli == | ||
: [[1. Juli]]: Im Juli muss braten, was im Herbst soll geraten. | |||
: [[2. Juli]]: Die Julisonne arbeitet für zwei. | |||
: [[3. Juli]]: Geht Maria übers Gebirge nass, bleiben leer Scheune und Fass. | |||
: [[5. Juli]]: Ein feuchter Julimond hat sich noch nie gelohnt. | |||
: [[6. Juli]]: Ein Gewitter wird gefährlich, wenn es auf trockenen Boden donnert. | |||
: [[7. Juli]]: Juliregen nimmt den Erntesegen | |||
: [[8. Juli]]: Fällt kein Tau im Julius, Regen man erwarten muss. | |||
: [[9. Juli]]: Im Juli warmer Sonnenschein macht alle Früchte reif und fein. | |||
: [[10. Juli]]: Morgens lauter Finkenschlag kündet Regen für den Tag. | |||
: [[12. Juli]]: Wenn die Sonne scheint sehr bleich, ist die Luft an Regen reich. | |||
: [[16. Juli]]: Wenn gedeihen soll der Wein, muss der Juli trocken sein. | : [[16. Juli]]: Wenn gedeihen soll der Wein, muss der Juli trocken sein. | ||
: [[21. Juli]]: Im Juli muss vor Hitze braten, was im September soll geraten. | : [[21. Juli]]: Im Juli muss vor Hitze braten, was im September soll geraten. | ||