Frauenhäuser: Unterschied zwischen den Versionen
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* mehr Sicherheitsstufen und umfassende Risikoanalyse | * mehr Sicherheitsstufen und umfassende Risikoanalyse | ||
* jährliches Budget von 1,6 Millionen Euro bleibt erhalten | * jährliches Budget von 1,6 Millionen Euro bleibt erhalten | ||
* 143.000 Euro Übergangsförderung für Schutzunterkünfte | * 143.000 Euro Übergangsförderung für Schutzunterkünfte (siehe dazu [[Plainstraße 83]]) | ||
Das Frauenhaus im Pinzgau war von der Neuausschreibung nicht betroffen, sondern übersiedelt mit den jetzigen Betreuerinnen Anfang 2022 in moderne Räumlichkeiten. Der Neubau wurde durch die EU-Regionalförderung maßgeblich unterstützt. Das Salzburger Sozialhilfegesetz und die von Österreich ratifizierte Istanbul-Konvention schaffen den rechtlichen Rahmen für den Betrieb der Salzburger Frauenhäuser. Die jährliche Fördersumme bleibt mit einem Budget von 1,6 Millionen Euro erhalten. | Das Frauenhaus im Pinzgau war von der Neuausschreibung nicht betroffen, sondern übersiedelt mit den jetzigen Betreuerinnen Anfang 2022 in moderne Räumlichkeiten. Der Neubau wurde durch die EU-Regionalförderung maßgeblich unterstützt. Das Salzburger Sozialhilfegesetz und die von Österreich ratifizierte Istanbul-Konvention schaffen den rechtlichen Rahmen für den Betrieb der Salzburger Frauenhäuser. Die jährliche Fördersumme bleibt mit einem Budget von 1,6 Millionen Euro erhalten. | ||