Finanzamt Salzburg: Unterschied zwischen den Versionen
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* das Finanzamt Salzburg-Stadt gewissermaßen "Finanzamt für Körperschaften" – für unter das Körperschaftsteuergesetz 1988 fallende Steuersubjekte, mit Ausnahme mancher GesmbH; | * das Finanzamt Salzburg-Stadt gewissermaßen "Finanzamt für Körperschaften" – für unter das Körperschaftsteuergesetz 1988 fallende Steuersubjekte, mit Ausnahme mancher GesmbH; | ||
* | * das Finanzamt Salzburg-Land für die Erhebung der Stempel- und Rechtsgebühren, der Kapitalverkehrsteuern, der Erbschafts- und Schenkungssteuer, der Grunderwerbsteuer, der Versicherungssteuer, der Feuerschutzsteuer und der Spielbankabgabe zuständig. | ||
Gegen Entscheidungen der Finanzämter kann der [[Unabhängiger Finanzsenat| Unabhängige Finanzsenat]] angerufen werden. | ==Sonstiges== | ||
Gegen Entscheidungen der Finanzämter kann der [[Unabhängiger Finanzsenat|Unabhängige Finanzsenat]] angerufen werden. | |||
Der Standort der Finanzämter Salzburg-Stadt und Salzburg-Land ist die [[Finanzlandesdirektion Salzburg#Gebäude|Aigner Straße Nr. 10]]. | Der Standort der Finanzämter Salzburg-Stadt und Salzburg-Land ist die [[Finanzlandesdirektion Salzburg#Gebäude|Aigner Straße Nr. 10]]. | ||