Salzburger Raumplanung: Unterschied zwischen den Versionen
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==Raumordnung in Salzburg== | ==Raumordnung in Salzburg== | ||
Rechtsgrundlage für die Akteure der Raumentwicklung in Salzburg sind das Raumordnungsgesetz und die darauf aufbauenden Durchführungverordnungen. In letzteren werden insbesondere Details über vorzuliegende Enscheidungsgrundlagen vorgegeben. | Rechtsgrundlage für die Akteure der Raumentwicklung in Salzburg sind das Raumordnungsgesetz und die darauf aufbauenden Durchführungverordnungen. In letzteren werden insbesondere Details über vorzuliegende Enscheidungsgrundlagen vorgegeben. | ||
Im [[Amt der Salzburger Landesregierung]] | Im [[Amt der Salzburger Landesregierung]] ist die [[Abteilung 10: Planen - Bauen - Wohnen]] für die Raumplanung zuständig. [[2016]] wurde der siebte Raumordnungsbericht des Landes vorgelegt. In [[Salzburg]] beschäftigt sich das [[Salzburger Institut für Raumordnung & Wohnen]] - SIR - mit Grundlagenarbeiten, Regional- und Projektentwicklung | ||
=====Praktische Auswirkung der Raumordnung im Europa der Regionen, am Beispiel Salzburg===== | =====Praktische Auswirkung der Raumordnung im Europa der Regionen, am Beispiel Salzburg===== | ||
Im >Europa der Regionen< zeichnet sich eine Ausdifferenzierung der Regionen ab. Regionen in Randlage oder mit durch frühere rücksichtslose Ausbeutung beschädigter Landschaft droht das wirtschaftliche Aus durch Abwanderung. Andere, wie auch das [[Bundesland Salzburg]], entwickeln sich zu europäischen >Wellnesszonen<, gekennzeichnet durch zentrale Lage, landschaftliche Schönheit und weitgehend unzerstörte Natur. Hier floriert die Zuwanderung vermögender Zweit- und Mehrwohnungsbesitzer aus dem Inland, vor allem aber aus dem Ausland. Neben den zahlreichen legalen Zweitwohnsitzen sollen zur Zeit (Anfang 2012) etwa 6 000 bis 8 000 Häuser und Wohnungen illegal als Zweitwohnsitz genutzt werden. Zweitwohnsitze - ob legal oder illegal errichtet und genutzt - bilden einen von mehreren Faktoren für den problematischen [[Bodenverbrauch]]. | Im >Europa der Regionen< zeichnet sich eine Ausdifferenzierung der Regionen ab. Regionen in Randlage oder mit durch frühere rücksichtslose Ausbeutung beschädigter Landschaft droht das wirtschaftliche Aus durch Abwanderung. Andere, wie auch das [[Bundesland Salzburg]], entwickeln sich zu europäischen >Wellnesszonen<, gekennzeichnet durch zentrale Lage, landschaftliche Schönheit und weitgehend unzerstörte Natur. Hier floriert die Zuwanderung vermögender Zweit- und Mehrwohnungsbesitzer aus dem Inland, vor allem aber aus dem Ausland. Neben den zahlreichen legalen Zweitwohnsitzen sollen zur Zeit (Anfang 2012) etwa 6 000 bis 8 000 Häuser und Wohnungen illegal als Zweitwohnsitz genutzt werden. Zweitwohnsitze - ob legal oder illegal errichtet und genutzt - bilden einen von mehreren Faktoren für den problematischen [[Bodenverbrauch]]. | ||