Theo Mayer-Maly: Unterschied zwischen den Versionen

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Nach mit Auszeichnung bestandener Matura am Realgymnasium Stubenbastei begann Theo Mayer-Maly das Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Wien. Von seinen Lehrern wirkten Hans Kreller, Hans Planitz, Heinrich Demelius, Hans Schima und Alfred Verdroß besonders nachdrücklich auf ihn ein. Am [[23. Jänner]] [[1954]] wurde er als erster österreichischer Jurist nach [[1945]] ''sub auspiciis praesidentis rei publicae'' promoviert. Nach einigen Monaten Tätigkeit als wissenschaftliche Hilfskraft und im gerichtlichen Vorbereitungsdienst trat er in den Dienst der Wiener Kammer für Arbeiter und Angestellte ein. Verwendung fand er zunächst in der Gewerkschaft der Bau- und Holzarbeiter, dann in der Sozialversicherungs- und schließlich in der Schiedsgerichtsabteilung der Kammer.  
 
Nach mit Auszeichnung bestandener Matura am Realgymnasium Stubenbastei begann Theo Mayer-Maly das Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Wien. Von seinen Lehrern wirkten Hans Kreller, Hans Planitz, Heinrich Demelius, Hans Schima und Alfred Verdroß besonders nachdrücklich auf ihn ein. Am [[23. Jänner]] [[1954]] wurde er als erster österreichischer Jurist nach [[1945]] ''sub auspiciis praesidentis rei publicae'' promoviert. Nach einigen Monaten Tätigkeit als wissenschaftliche Hilfskraft und im gerichtlichen Vorbereitungsdienst trat er in den Dienst der Wiener Kammer für Arbeiter und Angestellte ein. Verwendung fand er zunächst in der Gewerkschaft der Bau- und Holzarbeiter, dann in der Sozialversicherungs- und schließlich in der Schiedsgerichtsabteilung der Kammer.  
  
Im Sommersemester [[1956]] wurde Mayer-Maly an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien für römisches Recht habilitiert. Seine Habilitationsschrift war eine Arbeit über die ''locatio conductio'', jenem Vertragstyp des römischen Rechts, der aus dem heutigen Recht Miete, Arbeitsvertrag und Werkvertrag umspannt. Die Anregung zur Themenwahl war von dem wohl bedeutendsten österreichischen Romanisten, [[Max Kaser]], ausgegangen, mit dem Mayer-Maly bis zu dessen Tod sehr verbunden war. Schon in dem auf die Habilitation folgenden Semester konnte er eine Lehrstuhlvertretung in Graz übernehmen, wo er im Sommer [[1957]], noch vor seinem 26. Geburtstag, zum außerordentlichen Professor für römisches und Sozialversicherungsrecht ernannt wurde. Die etwas seltene Fächerkombination resultierte aus seinen rechtshistorischen Interessen einerseits, seinen Erfahrungen aus der Interessenvertretung der Arbeitnehmer andererseits. In Graz wurde Mayer-Maly von Walter Wilburg für den Gedanken eines beweglichen Systemdenkens gewonnen, dort knüpfte er mit Franz Bydlinski und Gunter Wesener persönliche und wissenschaftliche Freundschaften an, die über die Jahrzehnte zu bestehen vermochten.
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[[1955]] heiratete er Dr. [[Dorothea Mayer-Maly]]. Gemeinsam hatten sie zwei Kinder.
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Theo Mayer-Maly wurde am [[12. Dezember]] [[2007]] unter großer Anteilnahme auf dem [[Friedhof Aigen]] zur letzten Ruhe geleitet.
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Im Sommersemester [[1956]] wurde Mayer-Maly an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien für römisches Recht habilitiert. Seine Habilitationsschrift war eine Arbeit über die ''locatio conductio'', jenem Vertragstyp des römischen Rechts, der aus dem heutigen Recht Miete, Arbeitsvertrag und Werkvertrag umspannt. Die Anregung zur Themenwahl war von dem wohl bedeutendsten österreichischen Romanisten, Max Kaser, ausgegangen, mit dem Mayer-Maly bis zu dessen Tod sehr verbunden war. Schon in dem auf die Habilitation folgenden Semester konnte er eine Lehrstuhlvertretung in Graz übernehmen, wo er im Sommer [[1957]], noch vor seinem 26. Geburtstag, zum außerordentlichen Professor für römisches und Sozialversicherungsrecht ernannt wurde. Die etwas seltene Fächerkombination resultierte aus seinen rechtshistorischen Interessen einerseits, seinen Erfahrungen aus der Interessenvertretung der Arbeitnehmer andererseits. In Graz wurde Mayer-Maly von Walter Wilburg für den Gedanken eines beweglichen Systemdenkens gewonnen, dort knüpfte er mit Franz Bydlinski und Gunter Wesener persönliche und wissenschaftliche Freundschaften an, die über die Jahrzehnte zu bestehen vermochten.
  
 
Von Graz wurde Mayer-Maly [[1959]] als Nachfolger seines Lehrers nach Wien berufen. Hier hatte er neben dem römischen Recht auch das Arbeits- und Sozialrecht zu betreuen, gründete das diesem Fach geltende Institut. [[1962]] nahm Mayer-Maly eine Berufung auf einen Lehrstuhl für Arbeitsrecht, bürgerliches Recht und römisches Recht an der Universität Köln an. Damit betrat er die Arena der juristischen Literatur der Bundesrepublik Deutschland. Insbesondere arbeitete er an zwei großen Kommentaren zum BGB mit. Vielfache Anregung empfing er aus der engen Zusammenarbeit mit Hans Carl Nipperdey, dem damals führenden deutschen Arbeitsrechtler.
 
Von Graz wurde Mayer-Maly [[1959]] als Nachfolger seines Lehrers nach Wien berufen. Hier hatte er neben dem römischen Recht auch das Arbeits- und Sozialrecht zu betreuen, gründete das diesem Fach geltende Institut. [[1962]] nahm Mayer-Maly eine Berufung auf einen Lehrstuhl für Arbeitsrecht, bürgerliches Recht und römisches Recht an der Universität Köln an. Damit betrat er die Arena der juristischen Literatur der Bundesrepublik Deutschland. Insbesondere arbeitete er an zwei großen Kommentaren zum BGB mit. Vielfache Anregung empfing er aus der engen Zusammenarbeit mit Hans Carl Nipperdey, dem damals führenden deutschen Arbeitsrechtler.
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Als er [[1966]] eine Berufung an die wiedererrichtete Salzburger Juristenfakultät erhielt, folgte er ihr trotz der einzigartigen Arbeitsbedingungen in Köln nicht zuletzt aus etwas Heimweh, das - wie er gerne sagte - mit den bescheidenen Pistenverhältnissen im Umland von Köln zusammenhing. Den Salzburgern war er in der Folge trotz verlockender Angebote aus Wien, München und Graz treu geblieben. Er lehrte bis zu seiner Emeritierung an der [[Universität Salzburg]] Handelsrecht, deutsches und österreichisches bürgerliches Recht, Arbeitsrecht sowie römisches Recht. Als Honorarprofessor las er danach noch Rechtsphilosophie an der Universität Innsbruck.  
 
Als er [[1966]] eine Berufung an die wiedererrichtete Salzburger Juristenfakultät erhielt, folgte er ihr trotz der einzigartigen Arbeitsbedingungen in Köln nicht zuletzt aus etwas Heimweh, das - wie er gerne sagte - mit den bescheidenen Pistenverhältnissen im Umland von Köln zusammenhing. Den Salzburgern war er in der Folge trotz verlockender Angebote aus Wien, München und Graz treu geblieben. Er lehrte bis zu seiner Emeritierung an der [[Universität Salzburg]] Handelsrecht, deutsches und österreichisches bürgerliches Recht, Arbeitsrecht sowie römisches Recht. Als Honorarprofessor las er danach noch Rechtsphilosophie an der Universität Innsbruck.  
  
Seit [[1979]] war Mayer-Maly korrespondierendes, seit [[1983]] wirkliches Mitglied der Österreichischen Akademie der Wissenschaften. Er war Träger mehrerer Ehrendoktorate.
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Mayer-Maly veröffentlichte mehr als 20 Bücher und über 850 Aufsätze. Seine Bücher zählen bis heute zu den rechtswissenschaftlichen Standardwerken und sind zum Teil Bestseller der juristischen Literatur.
 
 
Mayer-Maly veröffenlichte mehr als 20 Bücher und über 850 Aufsätze. Seine Bücher zählen bis heute zu den rechtswissenschaftlichen Standardwerken und sind zum Teil Bestseller der juristischen Literatur.
 
  
 
Theo Mayer-Maly wurde als Justizminister gehandelt, lehnte jedoch eine politische Laufbahn zu Gunsten der wissenschaftlichen Karriere stets ab. [[1999]] kandidierte er aber immerhin für die "Christlich-Soziale Union" auf Platz fünf für den [[Salzburger Gemeinderat]]. Die [[ÖVP]] erschien ihm nach 40 Jahren "nicht mehr wählbar", ihre Haltung in den Fragen Fristenlösung und Abtreibungspille Mifegyne war ihm zu permissiv geworden.
 
Theo Mayer-Maly wurde als Justizminister gehandelt, lehnte jedoch eine politische Laufbahn zu Gunsten der wissenschaftlichen Karriere stets ab. [[1999]] kandidierte er aber immerhin für die "Christlich-Soziale Union" auf Platz fünf für den [[Salzburger Gemeinderat]]. Die [[ÖVP]] erschien ihm nach 40 Jahren "nicht mehr wählbar", ihre Haltung in den Fragen Fristenlösung und Abtreibungspille Mifegyne war ihm zu permissiv geworden.
  
Theo Mayer-Maly wurde am [[12. Dezember]] [[2007]] unter großer Anteilnahme auf dem [[Friedhof Aigen]] zur letzten Ruhe geleitet.
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== Ehrungen und Mitgliedschaften ==
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Seit [[1979]] war Mayer-Maly korrespondierendes, seit [[1983]] wirkliches Mitglied der Österreichischen Akademie der Wissenschaften.  
  
== Ehrungen ==
 
 
Theo Mayer-Maly war Träger zahlreicher hoher und höchster Auszeichnungen. Ein kleiner Ausschnitt daraus:
 
Theo Mayer-Maly war Träger zahlreicher hoher und höchster Auszeichnungen. Ein kleiner Ausschnitt daraus:
  
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Version vom 6. Februar 2021, 16:18 Uhr

em.o.Universitätsprofessor Dr. Dr. h. c. mult. Theo Mayer-Maly (* 16. August 1931 in Wien; † 6. Dezember 2007 in der Stadt Salzburg) war Jurist und Universitätsprofessor.

Leben

Theo Mayer-Maly wurde am 16. August 1931 in Wien geboren. Sein Vater, Dr. Theodor Mayer-Maly (* 1901; † 1971) war damals Richter, beendete jedoch seinen Staatsdienst als Leiter der Staatsanwaltschaft Wien.

Nach mit Auszeichnung bestandener Matura am Realgymnasium Stubenbastei begann Theo Mayer-Maly das Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Wien. Von seinen Lehrern wirkten Hans Kreller, Hans Planitz, Heinrich Demelius, Hans Schima und Alfred Verdroß besonders nachdrücklich auf ihn ein. Am 23. Jänner 1954 wurde er als erster österreichischer Jurist nach 1945 sub auspiciis praesidentis rei publicae promoviert. Nach einigen Monaten Tätigkeit als wissenschaftliche Hilfskraft und im gerichtlichen Vorbereitungsdienst trat er in den Dienst der Wiener Kammer für Arbeiter und Angestellte ein. Verwendung fand er zunächst in der Gewerkschaft der Bau- und Holzarbeiter, dann in der Sozialversicherungs- und schließlich in der Schiedsgerichtsabteilung der Kammer.

1955 heiratete er Dr. Dorothea Mayer-Maly. Gemeinsam hatten sie zwei Kinder.

Theo Mayer-Maly wurde am 12. Dezember 2007 unter großer Anteilnahme auf dem Friedhof Aigen zur letzten Ruhe geleitet.

Karriere

Im Sommersemester 1956 wurde Mayer-Maly an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien für römisches Recht habilitiert. Seine Habilitationsschrift war eine Arbeit über die locatio conductio, jenem Vertragstyp des römischen Rechts, der aus dem heutigen Recht Miete, Arbeitsvertrag und Werkvertrag umspannt. Die Anregung zur Themenwahl war von dem wohl bedeutendsten österreichischen Romanisten, Max Kaser, ausgegangen, mit dem Mayer-Maly bis zu dessen Tod sehr verbunden war. Schon in dem auf die Habilitation folgenden Semester konnte er eine Lehrstuhlvertretung in Graz übernehmen, wo er im Sommer 1957, noch vor seinem 26. Geburtstag, zum außerordentlichen Professor für römisches und Sozialversicherungsrecht ernannt wurde. Die etwas seltene Fächerkombination resultierte aus seinen rechtshistorischen Interessen einerseits, seinen Erfahrungen aus der Interessenvertretung der Arbeitnehmer andererseits. In Graz wurde Mayer-Maly von Walter Wilburg für den Gedanken eines beweglichen Systemdenkens gewonnen, dort knüpfte er mit Franz Bydlinski und Gunter Wesener persönliche und wissenschaftliche Freundschaften an, die über die Jahrzehnte zu bestehen vermochten.

Von Graz wurde Mayer-Maly 1959 als Nachfolger seines Lehrers nach Wien berufen. Hier hatte er neben dem römischen Recht auch das Arbeits- und Sozialrecht zu betreuen, gründete das diesem Fach geltende Institut. 1962 nahm Mayer-Maly eine Berufung auf einen Lehrstuhl für Arbeitsrecht, bürgerliches Recht und römisches Recht an der Universität Köln an. Damit betrat er die Arena der juristischen Literatur der Bundesrepublik Deutschland. Insbesondere arbeitete er an zwei großen Kommentaren zum BGB mit. Vielfache Anregung empfing er aus der engen Zusammenarbeit mit Hans Carl Nipperdey, dem damals führenden deutschen Arbeitsrechtler.

Als er 1966 eine Berufung an die wiedererrichtete Salzburger Juristenfakultät erhielt, folgte er ihr trotz der einzigartigen Arbeitsbedingungen in Köln nicht zuletzt aus etwas Heimweh, das - wie er gerne sagte - mit den bescheidenen Pistenverhältnissen im Umland von Köln zusammenhing. Den Salzburgern war er in der Folge trotz verlockender Angebote aus Wien, München und Graz treu geblieben. Er lehrte bis zu seiner Emeritierung an der Universität Salzburg Handelsrecht, deutsches und österreichisches bürgerliches Recht, Arbeitsrecht sowie römisches Recht. Als Honorarprofessor las er danach noch Rechtsphilosophie an der Universität Innsbruck.

Mayer-Maly veröffentlichte mehr als 20 Bücher und über 850 Aufsätze. Seine Bücher zählen bis heute zu den rechtswissenschaftlichen Standardwerken und sind zum Teil Bestseller der juristischen Literatur.

Theo Mayer-Maly wurde als Justizminister gehandelt, lehnte jedoch eine politische Laufbahn zu Gunsten der wissenschaftlichen Karriere stets ab. 1999 kandidierte er aber immerhin für die "Christlich-Soziale Union" auf Platz fünf für den Salzburger Gemeinderat. Die ÖVP erschien ihm nach 40 Jahren "nicht mehr wählbar", ihre Haltung in den Fragen Fristenlösung und Abtreibungspille Mifegyne war ihm zu permissiv geworden.

Ehrungen und Mitgliedschaften

Seit 1979 war Mayer-Maly korrespondierendes, seit 1983 wirkliches Mitglied der Österreichischen Akademie der Wissenschaften.

Theo Mayer-Maly war Träger zahlreicher hoher und höchster Auszeichnungen. Ein kleiner Ausschnitt daraus:

  • Wilhelm-Hartel-Preis (1991 )
  • Österreichisches Ehrenzeichen für Wissenschaft und Kunst 1994
  • mehrere Ehrendoktorate in- und ausländischer Universitäten
  • Honorarprofessur der Universität Innsbruck

Weblink

Quellen

  • Pinwinkler, Alexander: Die „Gründergeneration“ der Universität Salzburg: Biographien, Netzwerke, Berufungspolitik, 1960-1975, Böhlau: Wien-Köln-Weimar 2020, ISBN: 978-3-205-20937-9.
  • Salzburger Nachrichten
  • Fachbereich Privatrecht der Universität Salzburg