Archidiakonat Baumburg: Unterschied zwischen den Versionen
K Textersetzung - „Erzbischof von Salzburg“ durch „Erzbischof von Salzburg“ |
K Textersetzung - „Erzbischof von Salzburg“ durch „Erzbischof von Salzburg“ |
||
| Zeile 2: | Zeile 2: | ||
== Geschichte == | == Geschichte == | ||
Das Archidiakonat Baumburg ist ab dem 12. Jahrhundert urkundlich nachweisbar. Es unterstand dem [[Erzbischof]] | Das Archidiakonat Baumburg ist ab dem 12. Jahrhundert urkundlich nachweisbar. Es unterstand dem [[Erzbischof von Salzburg]]. Das Gebiet ging [[1817]] mit dem [[Bayerischen Konkordat]] an das Bistum Freising, ab 1821 Erzbistum München und Freising. | ||
Im [[12. Jahrhundert]] übertrug der [[Erzbischof von Salzburg]] dem [[Augustiner-Chorherrenstift Baumburg]] ein Archidiakonat. Dadurch fungierte der [[Propst]] als Stellvertreter des Erzbischofs für die kirchliche Gerichtsbarkeit, die Kirchenaufsicht sowie die Vermögensverwaltung. | Im [[12. Jahrhundert]] übertrug der [[Erzbischof von Salzburg]] dem [[Augustiner-Chorherrenstift Baumburg]] ein Archidiakonat. Dadurch fungierte der [[Propst]] als Stellvertreter des Erzbischofs für die kirchliche Gerichtsbarkeit, die Kirchenaufsicht sowie die Vermögensverwaltung. | ||