Kurort: Unterschied zwischen den Versionen

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Die rechtliche Grundlage für die Anerkennung als '''Kurort''' im [[Salzburg (Bundesland)|Bundesland Salzburg]] ist das ''Salzburger Heilvorkommen- und Kurortegesetz 1997'', kurz S.HVK i.d.g.F. <ref>[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=10001039 S.HVK StF: [[LGBl]] Nr 101/1997 (WV) (Geltende Fassung)]</ref>.
Die rechtliche Grundlage für die Anerkennung als '''Kurort''' im [[Salzburg (Bundesland)|Bundesland Salzburg]] ist das ''[[Salzburger Heilvorkommen- und Kurortegesetz]] 1997'', kurz S.HVK i.d.g.F..<ref>[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=10001039 S.HVK StF: [[LGBl]] Nr 101/1997 (WV) (Geltende Fassung)]</ref>


== Geschichte ==
== Geschichte ==
In die ersten Hälfte des [[19. Jahrhundert]]s fällt der Beginn des [[Fremdenverkehr]]s im Gebiet des heutigen [[Salzburg (Bundesland)|Bundeslandes Salzburg]]. Die  [[Sommerfrische]] lockt Städter in Orte, die mit ihrer Höhenlage und damit einhergehender "guten Luft" Werbung machen. Schon lange zuvor kurte man im [[Wildbad Gastein]] oder im [[Wildbad Aigen]].
In die ersten Hälfte des [[19. Jahrhundert]]s fällt der Beginn des [[Fremdenverkehr]]s im Gebiet des heutigen [[Salzburg (Bundesland)|Bundeslandes Salzburg]]. Die  [[Sommerfrische]] lockte Städter in Orte, die mit ihrer Höhenlage und damit einhergehender "guten Luft" Werbung machten. Schon lange zuvor kurte man im [[Wildbad Gastein]] oder im [[Wildbad Aigen]].


Um die "''Erholung zur Stärkung der Gesundheit''" von der "''Anwendung eines ortsgebundenen natürlichen Heilmittels''", d. h. der medizinischen Behandlung oder Linderung von Krankheiten unterscheidbar abzugrenzen, wurde [[1930]] das Bundesgesetz vom 21. März 1930 über die grundsätzliche Regelung des Heilquellen- und Kurortewesens, BGBL. 88/1930 <ref>[http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=bgb&datum=19300004&seite=00000464 Heilquellen- und Kurortewesen, BGBL. 88/1930]</ref> und in allen Bundesländern entsprechende Ausführungsgesetze erlassen; Für Salzburg wurde [[1930]] das Salzburger Heilquellen- und Kurortegesetz, LGBL. 59/1930 <ref>[http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=lgs&datum=1930&page=101&size=45 Salzburger Heilquellen- und Kurortegesetz, LGBL. 59/1930]</ref> erlassen.  
Um die "''Erholung zur Stärkung der Gesundheit''" von der "''Anwendung eines ortsgebundenen natürlichen Heilmittels''", d. h. der medizinischen Behandlung oder Linderung von Krankheiten unterscheidbar abzugrenzen, wurde [[1930]] das Bundesgesetz vom 21. März 1930 über die grundsätzliche Regelung des Heilquellen- und Kurortewesens, BGBL. 88/1930 <ref>[http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=bgb&datum=19300004&seite=00000464 Heilquellen- und Kurortewesen, BGBL. 88/1930]</ref> und in allen Bundesländern entsprechende Ausführungsgesetze erlassen; Für Salzburg wurde [[1930]] das Salzburger Heilquellen- und Kurortegesetz, LGBL. 59/1930 <ref>[http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=lgs&datum=1930&page=101&size=45 Salzburger Heilquellen- und Kurortegesetz, LGBL. 59/1930]</ref> erlassen.  


Seither genießen "[[Kur]]" und "Kurort" einen notwendigen Schutz durch diese Gesetze. In der Folge werden die medizinische Wirkung der Heilmittel wissenschaftlich erforscht und kann - bei nachgewiesener Wirksamkeit - ein natürliches [[Heilvorkommen]] durch die [[Landesregierung]] anerkannt und in weiterer Folge auch ein [[Kurort#anerkannte Kurorte|Kurort anerkannt]] werden.
Seither genießen die Begriffe "[[Kur]]" und "Kurort" im Zusammenhang mit den Salzburger Kurorten einen notwendigen Schutz durch diese Gesetze.
 
In der Folge werden die medizinische Wirkung der Heilmittel wissenschaftlich erforscht und kann - bei nachgewiesener Wirksamkeit - ein natürliches [[Heilvorkommen]] durch die [[Landesregierung]] anerkannt und in weiterer Folge auch ein [[Kurort#anerkannte Kurorte|Kurort anerkannt]] werden.


== Begriffe ==
== Begriffe ==
Der Gesetzgeber verwendet keine Legaldefinition.  
Der Gesetzgeber verwendet keine Legaldefinition.  


Die Begriffe ''Kurort'', ''Luftkurort'', ''heilklimatischer Kurort'' und ''Bäderkurort'' (= Bad + Gemeindename) ergeben sich heute aus einer Kurorte-Richtlinie.<ref>[https://www.oeaw.ac.at/fileadmin/kommissionen/klimaundluft/Kurorte-RL_Druckformat-A4.pdf Kurorte-Richtlinie]</ref>
Die Begriffe ''Kurort'', ''Luftkurort'', ''heilklimatischer Kurort'' und ''Bäderkurort'' (= Bad in Zusammenhang mit einem Gemeindename) ergeben sich heute aus einer Kurorte-Richtlinie.<ref>[https://www.oeaw.ac.at/fileadmin/kommissionen/klimaundluft/Kurorte-RL_Druckformat-A4.pdf Kurorte-Richtlinie]</ref>


=== Luftkurort ===
=== Luftkurort ===
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Vorhandensein eines Facharztes für physikalische Medizin oder eines zur freien Berufsausübung berechtigten Physiotherapeuten; in kleineren Kurorten ist eine derartige Tätigkeit auch konsiliariter, jedoch in regelmäßigen Zeiten, möglich.
Vorhandensein eines Facharztes für physikalische Medizin oder eines zur freien Berufsausübung berechtigten Physiotherapeuten; in kleineren Kurorten ist eine derartige Tätigkeit auch konsiliariter, jedoch in regelmäßigen Zeiten, möglich.


Wünschenswert wäre weiters:
Wünschenswert wären weiters:
 
* Psychiater, Psychologe oder Psychotherapeut (diese auch konsiliariter)  
* Psychiater, Psychologe oder Psychotherapeut (diese auch konsiliariter)  
* Sportlehrer  
* Sportlehrer  
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== Verweise ==
== Verweise ==
weitere Informationen unter:
weitere Informationen bieten die Salzburgwiki-Artikel
* [[Kuranstalt]]
* [[Kuranstalt]]
* [[Heilquelle]]
* [[Heilquelle]]
* [[Heilpeloide]]
* [[Heilpeloide]]


== ehemalige Kurorte (nicht anerkannte) ==
== Ehemalige Kurorte ==
* [[Ehemalige Luftkurorte im Land Salzburg]]
:''Hauptartikel [[Ehemalige Kurorte und Kurbäder im Land Salzburg]]
* Ehemalige heilklimatische Kurorte: [[Heilklimatischer Kurort Großgmain]]
 
{{Ehemalige Kurorte und Kurbäder im Land Salzburg}}
== Quellen ==
== Quellen ==
* [http://www.salzburg.gv.at/kurorte www.salzburg.gv.at]
* [http://www.salzburg.gv.at/kurorte www.salzburg.gv.at]


== Einzelnachweise ==
==== Einzelnachweise ====
<references/>
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