Bistum Gurk: Unterschied zwischen den Versionen

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=====Die Besetzung des Eigenbistums Gurk durch den König=====
=====Die Besetzung des Eigenbistums Gurk durch den König=====
Im Wiener Konkordat, das König Friedrich III. im Jahr [[1448]] als Reichsoberhaupt der „Deutschen Nation“ mit dem Papst Nikolaus V. schloss, wurde dem König das Recht auf die Besetzung von sechs Bistümern zugesprochen. Neben dem Salzburger Suffraganbistum Brixen fiel darunter auch das Salzburger „Eigenbistum“ Gurk. Dadurch wurde auch die Stellung des damaligen Erzbischofs [[Friedrich IV. von Emmerberg]] empfindlich geschwächt.  
Im Wiener Konkordat, das König Friedrich III. im Jahr [[1448]] als Reichsoberhaupt der „Deutschen Nation“ mit dem Papst Nikolaus V. schloss, wurde dem König das Recht auf die Besetzung von sechs Bistümern zugesprochen. Neben dem Salzburger Suffraganbistum Brixen fiel darunter auch das Salzburger „Eigenbistum“ Gurk. Dadurch wurde auch die Stellung des damaligen Erzbischofs [[Friedrich IV. Truchseß von Emmerberg]] empfindlich geschwächt.  
Im sog. Ungarischen Krieg zwischen Kaiser Friedrich III. und Mathias Corvinus standen die Salzburger Besitzungen in Kärnten und der Steiermark im Mittelpunkt der Auseinandesetzungen.
Im sog. Ungarischen Krieg zwischen Kaiser Friedrich III. und Mathias Corvinus standen die Salzburger Besitzungen in Kärnten und der Steiermark im Mittelpunkt der Auseinandesetzungen.